Expertentreffen zum Thema “Nicht-Staatliche Ermittlungen bei internationalen Verbrechen“

 

Auf Einladung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und der Commission for International Justice and Accountability trafen sich am 2.11.2018 internationale Experten zu einem Meinungsaustausch zum Thema „Nicht-Staatliche Ermittlungen bei internationalen Verbrechen“ in Nürnberg. Die Fachleute diskutierten das Phänomen privat organisierter Ermittlungen in völkerstrafrechtlichen Verfahren, vor allem in Syrien und dem Irak. Derartige Ermittlungen stellen derzeit die einzige Möglichkeit einer Beweissicherung im Zusammenhang mit schweren Straftaten wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesen Ländern dar, da aus politischen Gründen sowohl die Einrichtung eines Sondertribunals für diese Länder oder eine Verweisung der Fälle durch den UN-Sicherheitsrat an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag keine Zustimmung der Großmächte finden.

Die Experten aus der Praxis des Völkerstrafrechts sowie der Wissenschaft waren sich einig, dass die Tätigkeit privatrechtlicher Organisationen auf dem Gebiet der Sammlung von Informationen und Beweisen unverzichtbar ist. Dabei ist der Einsatz von privaten Akteuren nichts Neues – die Rechtsprechung mehrerer europäischer Länder hat sich in positiver Weise mit diesem Phänomen befasst, in Deutschland beispielsweise im Zusammenhand mit dem Ankauf von Daten-CDs zu Steuervergehen. Allerdings, so das einhellige Urteil der Experten, bedarf es zukünftig klarer Richtlinien, wie solche Beweissammlungen durchzuführen sind, um in jeder Lage des Verfahrens für die notwendige Transparenz und Rechtssicherheit, etwa bei der Berücksichtigung von Verteidigerrechten zu gewährleisten. Unter Führung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sollen diese Richtlinien nun von den Experten entworfen und der Praxis als „Nürnberger Leitlinien für nicht-staatliche Ermittlungen“ zur Verfügung gestellt werden. Ein weiteres Treffen der Experten in Nürnberg ist für nächstes Jahr geplant.