Stärkung des internationalen Strafrechts: 80 Jahre nach Nürnberg
Acht Jahrzehnte nach der Eröffnung des Nürnberger Prozesses stehen der Multilateralismus, das Völkerrecht und die einschlägigen internationalen und regionalen Menschenrechtssysteme unter enormem Druck und werden erneut infrage gestellt. Diese unbeständige globale Realität ist zudem geprägt durch eine Zunahme völkerrechtlicher Verbrechen, Stellvertreterkriege, asymmetrische Kriegsführung sowie den Einsatz neuer Technologien. Das Wesen der Kriegsführung unterliegt dadurch einem grundlegenden Wandel.
Das Nuremberg Forum 2025 wird Strategien zur Stärkung der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung des internationalen Strafrechts beleuchten. Die Diskussionsteilnehmer:innen werden Lehren aus den Nürnberger Prozessen und weiteren richtungsweisenden internationalen, regionalen und nationalen Verfahren ziehen, um die historische Entwicklung der grundlegenden Normen und rechtlichen Prozesse zu erörtern. Die Diskussionsbeiträge werden die zentralen Herausforderungen, mit denen das Völkerstrafrecht aktuell konfrontiert ist, einordnen und die Rolle von Gerichten, den Vereinten Nationen, den Staaten und Zivilgesellschaften, sowie Gemeinschaften der Überlebenden und weiteren bedeutenden Akteuren in der Bewältigung dieser Herausforderungen kritisch betrachten.
Das Nuremberg Forum 2025 beginnt an Tag 1 mit einer Eröffnungsdiskussion und Grundsatzreden, an den folgenden Tagen finden fünf Podiumsdiskussionen statt.
- Eröffnungsdiskussion: Frieden und Gerechtigkeit 80 Jahre nach Nürnberg
- Panel I: Recht, Staaten und Individuen
In dieser Podiumsdiskussion werden die Auswirkungen der Ausweitung individueller strafrechtlicher Verantwortung auf den völkerrechtlichen Ansatz der Zuweisung von staatlicher und individueller Verantwortlichkeit analysiert. Die Diskussionsteilnehmer:innen werden auch auf die weiterhin bestehenden Spannungsfelder und Ungewissheiten eingehen, die Fragen der funktionalen und personalen Immunitäten, der Rechtsmittel und der Gewaltanwendung prägen.
- Panel II: Lehren aus der innerstaatlichen Erfahrung
In diesem Panel werden die grundlegenden Lehren und Tendenzen untersucht, von denen innerstaatliche Erfahrungen mit der Verfolgung internationaler Straftaten geprägt waren. Die Diskussionen werden die Innovationen und Kontroversen hervorheben, die im nationalen Kontext zu beobachten sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Verfahrensinhalten und den Strafprozess, der intersektionellen Einbindung von Opfern sowie der Verbreitung von Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in den verschiedenen Rechtsordnungen.
- Panel III: Lehren aus den internationalen und regionalen Erfahrungen
Von den Ad-hoc-Tribunalen bis zum IStGH gehören internationale und hybride Gerichte und Tribunale zu den sichtbarsten und wirkungsvollsten Ausprägungen des Nürnberger Erbes. Das Panel widmet sich der Analyse der Rechtsprechung dieser Institutionen sowie ihrer grundlegenden normativen und verfahrensrechtlichen Innovationen. Darüber hinaus werden der Schutz fairer Verfahren, der Umgang mit Opfern, Zeugen und der Zivilgesellschaft sowie die organisatorischen und politischen Einflussfaktoren auf ihre Arbeit thematisiert.
- Panel IV: Rahmenbedingungen und Zusammenarbeit stärken
Im Mittelpunkt dieses Panels stehen die internationalen, regionalen und innerstaatlichen Bemühungen, die erforderlich sind, um den IStGH und andere internationale und nationale Einrichtungen der Förderung völkerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit gegen Widerstand und rückläufige Zustimmung zu verteidigen. Dabei wird insbesondere die Rolle der gegenseitigen Rechtshilfe, der Einsatz technologischer Mittel, der „Drittstaaten“ und des lokalen und gemeinschaftlichen Engagements eingehend erörtert.
- Panel V: Legitimität, Prävention und Universalität
Der weltweite Anstieg an völkerrechtlichen Verbrechen stellt die präventive Wirkung der internationalen Strafjustiz in Frage. Diese Frage stellt sich weiterhin, obwohl das Römische Statut ebenso wie die Folterkonvention(en) und die Völkermordkonvention ausdrücklich auf Abschreckung ausgerichtet sind. Dieses abschließende Panel erläutert Methoden zur Förderung der präventiven Funktion des Völkerstrafrechts und setzt sich mit der Kritik an seiner Legitimität und Selektivität auseinander, die seine Akzeptanz weiterhin beeinträchtigt.
- Abschließende Diskussion: Umgang mit totalitären Vergangenheiten: 80 Jahre seit Nürnberg
Die Anmeldung zur Teilnahme vor Ort oder online ist notwendig. Nutzen Sie dafür das Anmeldeformular.
Bei Fragen zum Nuremberg Forum 2025 wenden Sie sich bitte an Kiran Mohandas Menon, Referent, unter kiran.menon@~@nurembergacademy.org (aw)