Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Genfer Konvention spielten die Nürnberger Prinzipien eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer neu gestalteten und gestärkten Menschenrechtsarchitektur nach dem Zweiten Weltkrieg. Prinzip V, der das Recht auf ein faires Verfahren schützt, war wegweisend für die Entwicklung spezieller Normen und Verfahren zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte der Angeklagten in internationalen Strafverfahren. Diese Normen haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, wie der Fall Nikolic zeigt, in dem der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien das „Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren mit der Rolle des Gerichtshofs bei der Förderung der Menschenrechte und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit“ verknüpfte. Diese Entwicklung ging einher mit der Entwicklung eines differenzierteren Verständnisses der Ziele der internationalen Strafgerichtsbarkeit als ein Prozess, der nicht nur "Strafe verhängt", sondern vielmehr eine Initiative zur Unterstützung umfassenderer Bemühungen zur Förderung eines nachhaltigen Friedens, zur Förderung des Rechts auf Wahrheit und zur Sicherstellung der Wiedergutmachung für Überlebende darstellt.
Im Einklang mit dieser Vision arbeitet die Akademie an einem Spektrum von Initiativen zur Förderung der Menschenrechtsbildung.
Zu unseren bisherigen Initiativen zur Förderung der Menschenrechte gehörten unter anderem die Ausrichtung des Fünften Internationalen Treffens der Verteidigung im Jahr 2017 und die Organisation von Konferenzen, die sich mit dem Verbot, der Strafverfolgung und der Verhinderung des Verschwindenlassens von Personen im Jahr 2021 sowie mit der Förderung von Synergien zwischen dem Völkerstrafrecht und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen im Jahr 2019 befassen. Die Akademie beteiligte sich zusammen mit Partnern an dem Projekt „Ethica, auf dem Weg zu einem gemeinsamen Ethikkodex für internationale Strafrichter:innen“, in dessen Rahmen eine Reihe von ethischen Prinzipien entwickelt wurde, die ein gemeinsames Verständnis von ethischen Standards unter den an internationalen Strafgerichten tätigen Richter:innen fördern sollen.