Die Akademie hat den Bericht über die Verfahrensdauer am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im Bundestag vorgestellt

 

Am 12. Oktober 2023 wurde auf einer Veranstaltung des Auswärtigen Amtes im Bundestag der Bericht zur Verfahrensdauer am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vorgestellt. Dieser Bericht wurde gemäß der Bundestagsresolution von 2018 zur Stärkung des IStGH erstellt und hat die Faktoren für lange Verfahrensdauern am IStGH untersucht. Staatsministerin Katja Keul begrüßte die Ergebnisse des Berichts, die zeigen, dass die untersuchten Verfahren in Bezug auf ihre Dauer nicht unangemessen lang waren, aber dennoch durch einige Maßnahmen auf Grundlage des geltenden IStGH-Statuts beschleunigt werden können.

Professor Dr. Christoph Safferling, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, präsentierte die Methodologie und die Ergebnisse des Berichts. Diese wurden anschließend von Richter am IStGH Professor Dr. Bertram Schmitt einzeln diskutiert. Dabei wurden Fragen zur Komplexität der Verfahren am IStGH, zu den sogenannten Anklagepunkten in Form des Dokuments mit den Anklagepunkten (bekannt als Document Containing Charges), sowie zur Vorgehensweise bei der Vorstellung von Beweismitteln seitens der Anklagebehörde und der Verteidigung hervorgehoben. Es wurde betont, dass die Beteiligung der Opfer an den Verfahren am IStGH angemessen sei. Zudem spielte die Mündlichkeit der Verfahren eine wichtige Rolle bei der Beschleunigung der Verfahren. Im Anschluss wurde die Wichtigkeit des Praxishandbuchs für die Richter betont, jedoch auch die Schwierigkeiten bei der Verbindlichkeit dieses Handbuchs angesprochen.

Nach den Präsentationen wurden diese Fragen mit den Mitgliedern des Bundestages besprochen.

Die Ergebnisse dieser Studie wurden bereits im Dezember 2022 auf der Begleitveranstaltung zur Verfahrensdauer am Internationalen Strafgerichtshof bei der 21. Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts vorgestellt.

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