The International Criminal Court Colloquium – Africa, the Ukraine Crisis, and International Law: Quo Vadis?

 

Das Center for International Law and Policy in Africa (CILPA) veranstaltete in Zusammenarbeit mit der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien und der American Society of International Law (ASIL) am 1. Juni 2022 eine Diskussionsrunde zum Thema „Afrika, die Ukraine-Krise und das Völkerrecht: Quo Vadis?“. Diese Veranstaltung war der fünfte Teil der Kolloquiumsreihe zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und fand über Zoom statt. 

Wes Rist, stellvertretender Direktor der American Society of International Law, und Klaus Rackwitz, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, hielten die Eröffnungsreden. Unter der Moderation von Professor Charles C. Jalloh (Florida International University), Gründer von CILPA und Mitglied der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen, diskutierten die folgenden Expert:innen verschiedene Perspektiven zum Thema Völkerrecht und Gewaltanwendung mit Schwerpunkt auf der russischen Aggression gegen die Ukraine:

·         Erika de Wet, Professorin für Völkerrecht an der Universität Graz

·         Phoebe Okowa, Professorin für Völkerrecht an der Queen Mary University of London und gewähltes Mitglied der Völkerrechtskommission

·         Mohamed Helal, außerordentlicher Professor für Recht am Ohio State University Moritz College of Law und Mitglied der African Union Kommission für Völkerrecht 

Es wurden wichtige Sachverhalte angesprochen, darunter die Frage, warum zahlreiche afrikanische Staaten sich bei der Abstimmung über die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Verurteilung der Aggression Russlands gegen sein Nachbarland Ukraine der Stimme enthalten haben. Dies betrifft auch afrikanische Staaten, die selbst Situationen in ihrem eigenen Land an den IStGH verwiesen hatten. Die Diskussionsteilnehmer:innen unterstrichen, dass die Vielfalt unter den afrikanischen Staaten zwangsläufig zu unterschiedlichen Ansichten führe. Ein weiterer Diskussionspunkt war, dass der Krieg in der Ukraine von einer nuklearen Supermacht initiiert wurde, die auch über ein Vetorecht im VN-Sicherheitsrat verfügt. De facto könne dies zu einer Doppelmoral bei der Beurteilung des Verhaltens von ständigen Sicherheitsratsmitgliedern mit Vetorecht und anderen Staaten führen. Der aktuelle Stand der Diskussion über das Verbrechen der Aggression aus afrikanischer Sicht wurde ebenfalls erörtert. Die Expert:innen stellten fest, dass das Protokoll von Bamako zwar ein Verbrechen der Aggression enthält, bisher jedoch nur 15 afrikanische Staaten das Protokoll unterzeichnet haben, während kein afrikanischer Staat es bisher ratifiziert hat.

Die lebhafte und engagierte Diskussion endete mit Antworten auf Fragen aus dem Publikum. Angesichts der Wichtigkeit und Aktualität des Themas freuen sich die Organisatoren darauf, die Diskussion über die angesprochenen Fragen in den kommenden Veranstaltungen dieser Diskussionsreihe fortzusetzen.