Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien feiert ihr 5-jähriges Bestehen

 

Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien wurde vor fünf Jahren mit dem Ziel gegründet, einen aktiven Beitrag zu den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu leisten, um die Straflosigkeit völkerrechtlicher Verbrechen im Sinne der Nürnberger Prinzipien zu beenden. Am 22. November 2014 unterzeichneten die Vertreter der Gründer – die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg – die Stiftungsurkunde im historischen Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts.

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Akademie von einer neu gegründeten Einrichtung zu einer etablierten Institution im Bereich des Völkerstrafrechts entwickelt. Die Unterstützung und Beratung des Stiftungsrates und des Kuratoriums, deren Engagement, Wertschätzung und Fachkompetenz wir sehr zu schätzen wissen, haben zu diesem, Erfolg in großem Umfang beigetragen.. Unser Dank gebührt auch den renommierten Partnerinstitutionen und Personen, mit denen die Akademie zusammenarbeitet. Es ist ein Privileg und eine Freude, gemeinsam mit ihnen die verschiedenen Projekte, Veranstaltungen und Publikationen der Akademie in die Tat umsetzen zu können.

Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien spielt heute eine wichtige Rolle bei der Förderung der Anwendung, Weiterentwicklung und Akzeptanz des Völkerstrafrechts, immer geleitet von der Vision, nachhaltigen Frieden durch Recht zu fördern. Sie leistet dies durch Forschung sowie Kapazitätsaufbau und indem sie ein Forum für wissenschaftlichen Austausch und kritische Diskussion bietet, in dem führende Experten, Wissenschaftler und Praktiker zusammenkommen, um aktuelle Fragen des Völkerstrafrechts und der damit verbundenen Menschenrechte zu erörtern.

Die Akademie ist sich der andauernden und sogar zunehmenden weltweiten Bedeutung der Nürnberger Prinzipien bewusst und setzt sich weiterhin für die Förderung des Friedens durch Recht, die Wahrung der Würde der Opfer, die Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie den Kampf gegen die Straflosigkeit ein.