Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien veranstaltete am 3. und 4. Mai 2019 eine zweitägige Konferenz, die sich mit der Entwicklung von Synergien zwischen dem Völkerstrafrecht und der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) befasste. Die Konferenz fand im historischen Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalastes statt, passend zum starken Engagement der Stadt Nürnberg für Menschenrechtsthemen und ihrem Selbstverständnis als „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“.
Die Ziele des Völkerstrafrechts und der Menschenrechtsbewegung sind eng miteinander verflochten. Deshalb arbeitete die Konferenz diejenigen Elemente des Völkerstrafrechts heraus, die aus drei Perspektiven zur Weiterentwicklung der Agenda 2030 beitragen könnten: Zugang zur Justiz, Zugang zu Abhilfemaßnahmen und die Rolle von Menschenrechtsverteidigern.
Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien bot ein Forum, um bereits bestehende Synergien zwischen dem Nachhaltigkeitsziel Nr. 16 der Agenda - der Förderung von "Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen" - und den Prinzipien des Völkerstrafrechts aufzuzeigen sowie neue Synergien zu fördern. Die Konferenzredner kamen aus verschiedenen Bereichen, u.a. waren Praktiker aus dem System der Vereinten Nationen vertreten. Die Experten diskutierten und analysierten kritisch die Agenda 2030. Dies erfolgte insbesondere in Bezug auf Konfliktprävention und die Schaffung friedlicher und nachhaltiger Gesellschaften - wie sie im Nachhaltigkeitsziel Nr. 16 vorgesehen sind. Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage nach dem Einfluss der Agenda 2030 auf die Förderung der Menschenrechte weltweit in verschiedenen Kontexten.