Karl Huber
Ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts München und ehemaliger Präsident des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs
Biografie
Der deutsche Jurist Dr. Karl Huber war von 2005 bis 2015 Präsident sowohl des Oberlandesgerichts München als auch des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
In letzterer Funktion wirkte er an einer Vielzahl von Entscheidungen zu Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen mit. Im Mai 2014 urteilte der Bayerische Verfassungsgerichtshof unter seinem Vorsitz, dass die bayerische Staatsregierung der Landtagsopposition Auskunft geben muss, wie viel Geld aus Haushaltsmitteln einige Kabinettsmitglieder ihren Familienmitgliedern im Zusammenhang mit nicht angemeldeten Beschäftigungen gezahlt hatten. Das Urteil verursachte erhebliches Aufsehen und reiht sich ein in eine Reihe anderer Entscheidungen zur Stärkung der Rolle des Parlaments.
Von 1995 bis 2001 bekleidete Karl Huber das Amt des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München. Danach war er bis 2005 Generalstaatsanwalt in München. In den Jahren 1981 bis 1995 wirkte er in verschiedenen Funktionen im Bayerischen Staatsministerium der Justiz als Richter und als Staatsanwalt.