Das Nürnberger Vermächtnis zu Hassreden: Hassreden, Antisemitismus und Holocaustleugnen
Häufig ist in Schlagzeilen und in der öffentlichen Debatte von der Verbindung zwischen Hassreden und internationalen Gräueltaten die Rede. So ist zum Beispiel in Diskussionen wie denen zu Anschuldigungen wegen Hassreden, die in verschiedenen Konflikten unter anderem in den sozialen Medien ethnische Gewalttaten befeuert haben, häufig die Frage aufgekommen, wann man solche Hassreden für kriminell erklären kann und sollte.
Diese Diskussion ist nicht neu und hat ihren juristischen Ursprung im Internationalen Militärgerichtshof von Nürnberg, vor dem die Nazi-Propagandisten Julius Streicher und Hans Fritzsche auf Grund ihrer Hassreden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden. Der unterschiedliche Ausgang dieser beiden Fälle unterstreicht, wie komplex Verfahren wegen Hassreden sein können: Streicher wurde für schuldig befunden und zum Tod verurteilt, während Fritzsche in allen Punkten freigesprochen wurde. Bei Versuchen mit ähnlichen Verfahren beim Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda, beim Internationalen Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien und vor nationalen Strafgerichten hat sich in ähnlicher Weise gezeigt, wie komplex das Thema ist und wie schwierig der Aufbau eines Falles auf der Grundlage von Hassreden sein kann. Diese Strafverfahren haben eine Debatte über das angemessene Gleichgewicht zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Notwendigkeit der Verhinderung von Gräueltaten und des Minderheitenschutzes ins Rollen gebracht.
Das Projekt wird daher zunächst in einer empirischen Studie untersuchen, welche Formen der Hassreden für kriminell erklärt und bereits auf internationaler und nationaler Ebene strafverfolgt wurden, wobei der Fokus auf der nationalen Situation in Deutschland liegen soll. In der Folge soll eine theoretische Analyse der Vor- und Nachteile dieser Ansätze vorgelegt werden, die sich mit dem Gleichgewicht zwischen der freien Meinungsäußerung und anderen Themen befassen.