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Diskurs

Konferenz über die Kriminalisierung der Leugnung des Völkermords in Sarajewo


24. September 2025 - 25. September 2025

Sarajewo, Bosnien und Herzegowina

Büro des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina

© Krutenyuk | Dreamstime.com

Vom 24. bis 25. September 2025 veranstaltet die Akademie in Zusammenarbeit mit dem Büro des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina eine Konferenz in Sarajewo, Bosnien und Herzegowina, die sich mit der Kriminalisierung der Leugnung von Völkermord befasst. Die Konferenz mit dem Titel „Kriminalisierung der Völkermordleugnung: Recht, Rechenschaftspflicht und Prävention“ wird von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) und TRIAL International unterstützt.

Die Konferenz wird einen intensiven Austausch von Fachwissen zwischen nationalen und internationalen Expert:innen über die Vorteile und Herausforderungen bei der Umsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung von Völkermordleugnung ermöglichen. Sie wird auch entsprechende Ansätze untersuchen, um sicherzustellen, dass die Leugnung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene inakzeptabel wird. An der Konferenz werden Staatsanwält:innen, Richter:innen, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler:innen und andere relevante Akteur:innen teilnehmen. 

Die Konferenz besteht aus einer Eröffnungsdiskussion, zwei Grundsatzreden und drei Podiumsdiskussionen:

  • Eröffnungsdiskussion: Leugnung von Völkermord: Recht, Rechenschaftspflicht und Prävention
  • Grundsatzreden
     
  • Panel 1: Strafverfolgung der Leugnung von Völkermord: Strategien und Herausforderungen

Das erste Panel wird sich mit den Ansätzen und Erfahrungen befassen, die für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung der Leugnung von Völkermord in verschiedenen Rechtsordnungen am relevantesten sind. Dabei wird insbesondere auf die Erfahrungen Deutschlands, Ruandas und anderer internationaler Staaten eingegangen, wobei die Relevanz dieser Perspektiven für den bosnischen Kontext untersucht wird.

  • Panel 2: Schutz der Meinungsfreiheit und Schutz vor Hassrede

Die strafrechtliche Verfolgung der Leugnung des Völkermordes steht verständlicherweise in einem Spannungsverhältnis zu der Notwendigkeit, den grundlegenden Schutz der Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Das zweite Panel wird diese Wechselwirkung untersuchen und dabei auf die kontextuellen Gegebenheiten, die Geschichte und die Identitäten eingehen, die die deutschen und bosnischen Erfahrungen in dieser Hinsicht geprägt haben, sowie auf die Rolle des internationalen Rechtsrahmens beim Schutz der Meinungsfreiheit.

  • Panel 3: Von der rechtlichen Untätigkeit zu einer Kultur der Straflosigkeit und Verweigerung

Das letzte Panel wird die anhaltenden und allgegenwärtigen Auswirkungen des Leugnens auf die Opfer und die Gesellschaft beleuchten, auch auf Initiativen zur Förderung von Wiederaufbau und Versöhnung. Das Panel wird die Perspektiven der Zivilgesellschaft einbeziehen und die Bedeutung von Maßnahmen gegen das Leugnen und von Bildung für die Prävention und die Gewährleistung der Nichtwiederholung erörtern.

Das endgültige Konferenzprogramm wird zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein. Bei Fragen zur Konferenz wenden Sie sich bitte an Kiran Mohandas Menon, Referent, Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien, unter kiran.menon@~@nurembergacademy.org. (bk)