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Nuremberg Forum2025

Nuremberg Forum 2025 “Stärkung des internationalen Strafrechts: 80 Jahre nach Nürnberg”

Acht Jahrzehnte nach der Eröffnung des Nürnberger Prozesses stehen der Multilateralismus, das Völkerrecht und die einschlägigen internationalen und regionalen Menschenrechtssysteme unter enormem Druck und werden erneut infrage gestellt. Diese unbeständige globale Realität ist zudem geprägt durch eine Zunahme völkerrechtlicher Verbrechen, Stellvertreterkriege, asymmetrische Kriegsführung sowie den Einsatz neuer Technologien. Das Wesen der Kriegsführung unterliegt dadurch einem grundlegenden Wandel. 
 

Einführung

Das Nuremberg Forum 2025 beleuchtete Strategien zur Stärkung der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung des internationalen Strafrechts. Die Diskussionsteilnehmer:innen zogen Lehren aus den Nürnberger Prozessen und weiteren richtungsweisenden internationalen, regionalen und nationalen Verfahren, um die historische Entwicklung der grundlegenden Normen und rechtlichen Prozesse zu erörtern. Die Diskussionsbeiträge ordneten die zentralen Herausforderungen, mit denen das Völkerstrafrecht aktuell konfrontiert ist, ein und betrachteten kritisch die Rolle von Gerichten, den Vereinten Nationen, den Staaten und Zivilgesellschaften, sowie Gemeinschaften der Überlebenden und weiteren bedeutenden Akteuren in der Bewältigung dieser Herausforderungen. Eine herausragende Auswahl an angesehenen Redner:innen wurde für die Veranstaltung zusammengestellt. Referent Kiran Mohandas Menon moderierte die Konferenz. 

Das Nuremberg Forum 2025 bestand aus einer Eröffnungsdiskussion, mehreren Grundsatzreden und fünf Podiumsdiskussionen.
 

  •  Eröffnungsdiskussion: Frieden und Gerechtigkeit 80 Jahre nach Nürnberg

    In der Eröffnungsdiskussion betonte Professor Juan Méndez die Bedeutung der Zivilgesellschaft für die Stärkung des Schutzes und der humanitären Hilfe in Konfliktsituationen. Er unterstrich zudem, wie wichtig es sei, nationale Gerichtsbarkeiten zu fördern, um das Völkerrecht besser umzusetzen. Präsidentin Graciela Gatti Santana hob ebenfalls hervor, dass die Mobilisierung der Zivilgesellschaft ein entscheidender Bestandteil zur Erreichung von Frieden sei. Sie wies ferner darauf hin, dass ein Urteil nicht das Ende eines Gerichtsverfahrens darstelle, da die archivierende Sicherung von Beweismaterialien in einer überlebendenzentrierten Weise von großer Bedeutung sei.
     
  • Grundsatzreden

    In der ersten Grundsatzrede wies Silvia Fernández de Gurmendi darauf hin, dass „die Architekt*innen des Nürnberger Prozesses niemals beabsichtigten, dass er ein einmaliger Meilenstein in der Geschichte sein sollte“. Stattdessen betonte sie, dass sie „sein Präzedenzfall und sein Vermächtnis als dynamisch – anpassungsfähig, wachsend und fortlaufend entwickelbar – vorgesehen hatten“.

    In der zweiten Grundsatzrede unterstrich Elinor Hammarskjöld, dass das Völkerrecht nicht nur durch „die offene Ablehnung einiger Länder, sondern auch durch das Zögern anderer, internationale Rechtsinstitutionen zu unterstützen“, verwundbar sei. 

  • Panel I: Recht, Staaten und Individuen

    In dieser Podiumsdiskussion wurden die Auswirkungen der Ausweitung individueller strafrechtlicher Verantwortung auf den völkerrechtlichen Ansatz der Zuweisung von staatlicher und individueller Verantwortlichkeit analysiert. Die Diskussionsteilnehmer:innen gingen auch auf die weiterhin bestehenden Spannungsfelder und Ungewissheiten ein, die Fragen der funktionalen und personalen Immunitäten, der Rechtsmittel und der Gewaltanwendung prägen.
     
  • Panel II: Lehren aus der innerstaatlichen Erfahrung 

    In diesem Panel wurden die grundlegenden Lehren und Tendenzen untersucht, von denen innerstaatliche Erfahrungen mit der Verfolgung internationaler Straftaten geprägt werden. Die Diskussionen hoben die Innovationen und Kontroversen hervor, die im nationalen Kontext zu beobachten waren. Ein besonderes Augenmerk lag auf den Verfahrensinhalten und den Strafprozess, der intersektionellen Einbindung von Opfern sowie der Verbreitung von Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in den verschiedenen Rechtsordnungen.  
     
  • Panel III: Lehren aus den internationalen und regionalen Erfahrungen 

    Von den Ad-hoc-Tribunalen bis zum IStGH gehören internationale und hybride Gerichte und Tribunale zu den sichtbarsten und wirkungsvollsten Ausprägungen des Nürnberger Erbes. Das Panel widmete sich der Analyse der Rechtsprechung dieser Institutionen sowie ihrer grundlegenden normativen und verfahrensrechtlichen Innovationen. Darüber hinaus wurde der Schutz fairer Verfahren, der Umgang mit Opfern, Zeugen und der Zivilgesellschaft sowie die organisatorischen und politischen Einflussfaktoren auf ihre Arbeit thematisiert.
     
  • Diskussion: Gedenken an Nürnberg im Schwurgerichtssaal 600

    In dieser von Direktor Professor Dr. Christoph Safferling moderierten Diskussion gingen Rebecca Weiss und Professor Herbert Reginbogin auf die Bedeutung des Schwurgerichtssaals 600 als Symbol für den Sieg des Rechts über ungebremste Macht ein und ordneten seinen Platz in einer umfassenderen Erinnerungskultur ein.

  • Panel IV: Rahmenbedingungen und Zusammenarbeit stärken

    Im Mittelpunkt dieses Panels standen die internationalen, regionalen und innerstaatlichen Bemühungen, die erforderlich sind, um den IStGH und andere internationale und nationale Einrichtungen der Förderung völkerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit gegen Widerstand und rückläufige Zustimmung zu verteidigen. Dabei wurde insbesondere die Rolle der gegenseitigen Rechtshilfe, der Einsatz technologischer Mittel, der „Drittstaaten“ und des lokalen und gemeinschaftlichen Engagements eingehend erörtert.

  • Panel V: Legitimität, Prävention und Universalität

    Der weltweite Anstieg an völkerrechtlichen Verbrechen stellt die präventive Wirkung der internationalen Strafjustiz in Frage. Diese Frage stellt sich weiterhin, obwohl das Römische Statut ebenso wie die Folterkonvention(en) und die Völkermordkonvention ausdrücklich auf Abschreckung ausgerichtet sind. Dieses abschließende Panel erläuterte Methoden zur Förderung der präventiven Funktion des Völkerstrafrechts und setzte sich mit der Kritik an seiner Legitimität und Selektivität auseinander, die seine Akzeptanz weiterhin beeinträchtigt.

  • Abschlussdiskussion: Auseinandersetzung mit totalitären Vergangenheiten

    In der Abschlussdiskussion, moderiert von Stellvertretender Direktorin Dr. Viviane Dittrich, gingen Professor John Barrett und Professor Andreas Wirsching auf die Bedeutung des Völkerrechts und von Ereignissen wie Nürnberg ein, um totalitäre Vergangenheiten auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene aufzuarbeiten.

Die Videoaufzeichnungen des Nuremberg Forum 2025 sind unten verfügbar.

Weitere Informationen über den Inhalt und die Zusammensetzung der Konferenz entnehmen Sie bitte dem Programm.

Für Anfragen zum Nuremberg Forum 2025 wenden Sie sich bitte an Kiran Mohandas Menon, Referent, kiran.menon@nurembergacademy.org (aw/bk)

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Nürnberg Forum Programm Nuremberg Forum 2025
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Nürnberg Forum Addendum Nuremberg Forum 2025
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