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Diskurs

Nuremberg Forum 2025


10. Oktober 2025 - 12. Oktober 2025

© Sergiy Palamarchuk

Stärkung des internationalen Strafrechts: 80 Jahre nach Nürnberg

Acht Jahrzehnte nach der Eröffnung des Nürnberger Prozesses stehen der Multilateralismus, das Völkerrecht und die einschlägigen internationalen und regionalen Menschenrechtssysteme unter enormem Druck und werden erneut infrage gestellt. Diese unbeständige globale Realität ist zudem geprägt durch eine Zunahme völkerrechtlicher Verbrechen, Stellvertreterkriege, asymmetrische Kriegsführung sowie den Einsatz neuer Technologien. Das Wesen der Kriegsführung unterliegt dadurch einem grundlegenden Wandel. 

Das Nuremberg Forum 2025 beleuchtete Strategien zur Stärkung der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung des internationalen Strafrechts. Die Diskussionsteilnehmer:innen zogen Lehren aus den Nürnberger Prozessen und weiteren richtungsweisenden internationalen, regionalen und nationalen Verfahren, um die historische Entwicklung der grundlegenden Normen und rechtlichen Prozesse zu erörtern. Die Diskussionsbeiträge ordneten die zentralen Herausforderungen, mit denen das Völkerstrafrecht aktuell konfrontiert ist, ein und betrachteten kritisch die Rolle von Gerichten, den Vereinten Nationen, den Staaten und Zivilgesellschaften, sowie Gemeinschaften der Überlebenden und weiteren bedeutenden Akteuren in der Bewältigung dieser Herausforderungen. Eine herausragende Auswahl an angesehenen Redner:innen wurde für die Veranstaltung zusammengestellt: 

Redner:innen anzeigen

Das Nuremberg Forum 2025 begann an Tag 1 mit einer Eröffnungsdiskussion und Grundsatzreden, an den folgenden Tagen fanden fünf Podiumsdiskussionen statt. 

- Eröffnungsdiskussion: Frieden und Gerechtigkeit 80 Jahre nach Nürnberg

- Panel I: Recht, Staaten und Individuen

In dieser Podiumsdiskussion wurden die Auswirkungen der Ausweitung individueller strafrechtlicher Verantwortung auf den völkerrechtlichen Ansatz der Zuweisung von staatlicher und individueller Verantwortlichkeit analysiert. Die Diskussionsteilnehmer:innen gingen auch auf die weiterhin bestehenden Spannungsfelder und Ungewissheiten ein, die Fragen der funktionalen und personalen Immunitäten, der Rechtsmittel und der Gewaltanwendung prägen.

- Panel II: Lehren aus der innerstaatlichen Erfahrung 

In diesem Panel wurden die grundlegenden Lehren und Tendenzen untersucht, von denen innerstaatliche Erfahrungen mit der Verfolgung internationaler Straftaten geprägt werden. Die Diskussionen hoben die Innovationen und Kontroversen hervor, die im nationalen Kontext zu beobachten waren. Ein besonderes Augenmerk lag auf den Verfahrensinhalten und den Strafprozess, der intersektionellen Einbindung von Opfern sowie der Verbreitung von Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in den verschiedenen Rechtsordnungen.  

- Panel III: Lehren aus den internationalen und regionalen Erfahrungen 

Von den Ad-hoc-Tribunalen bis zum IStGH gehören internationale und hybride Gerichte und Tribunale zu den sichtbarsten und wirkungsvollsten Ausprägungen des Nürnberger Erbes. Das Panel widmete sich der Analyse der Rechtsprechung dieser Institutionen sowie ihrer grundlegenden normativen und verfahrensrechtlichen Innovationen. Darüber hinaus wurde der Schutz fairer Verfahren, der Umgang mit Opfern, Zeugen und der Zivilgesellschaft sowie die organisatorischen und politischen Einflussfaktoren auf ihre Arbeit thematisiert.

- Panel IV: Rahmenbedingungen und Zusammenarbeit stärken

Im Mittelpunkt dieses Panels standen die internationalen, regionalen und innerstaatlichen Bemühungen, die erforderlich sind, um den IStGH und andere internationale und nationale Einrichtungen der Förderung völkerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit gegen Widerstand und rückläufige Zustimmung zu verteidigen. Dabei wurde insbesondere die Rolle der gegenseitigen Rechtshilfe, der Einsatz technologischer Mittel, der „Drittstaaten“ und des lokalen und gemeinschaftlichen Engagements eingehend erörtert.

- Panel V: Legitimität, Prävention und Universalität

Der weltweite Anstieg an völkerrechtlichen Verbrechen stellt die präventive Wirkung der internationalen Strafjustiz in Frage. Diese Frage stellt sich weiterhin, obwohl das Römische Statut ebenso wie die Folterkonvention(en) und die Völkermordkonvention ausdrücklich auf Abschreckung ausgerichtet sind. Dieses abschließende Panel erläuterte Methoden zur Förderung der präventiven Funktion des Völkerstrafrechts und setzte sich mit der Kritik an seiner Legitimität und Selektivität auseinander, die seine Akzeptanz weiterhin beeinträchtigt.

- Abschließende Diskussion: Umgang mit totalitären Vergangenheiten: 80 Jahre seit Nürnberg

 (aw)

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Nuremberg Forum 2025 Programm
Nuremberg Forum 2025 Programm
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