Im Juli 2025 findet eine außerordentliche Vertragsstaatenversammlung statt, um die Kampala-Beschlüsse zum Verbrechen der Aggression in Art. 8 bis und Art 15 bis und 15 ter zu überprüfen. Bei dieser Gelegenheit sollten die Vorschriften zur Gerichtsbarkeit des IStGH überprüft werden. Eine Harmonisierung der Zuständigkeitsregeln für alle vier Kernverbrechen am IStGH wurde auch schon in der Nürnberger Erklärung zum Verbrechen der Aggression gefordert. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland setzt sich massiv für die Reform des IStGH-Statuts ein. Um Unterstützung für die Reform zu erhalten, wurden am 25 und 27. März Konferenzen in Brasilia und Sao Paulo organisiert. Direktor Professor Dr. Christoph Safferling nahm an diesen Konferenzen teil und wies wiederholt darauf hin, dass die Reform nicht wegen der Aggression Russlands gegenüber der Ukraine erfolgt, sondern weil die Nürnberger Prinzipien insgesamt eingehalten werden müssen und das am IStGH aktuell nicht der Fal ist. (cs)
Diskurs
Das Verbrechen der Aggression am IStGH
27. März 2025
