Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien bei der Verstragstaatenversammlung
Am 5. Dezember veranstaltete die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und unter Mitwirkung Deutschlands eine Nebenveranstaltung während der 23. Vertragsstaatenversammlung (ASP23) des Internationalen Strafgerichtshofs.
Professor Dr. Christoph Safferling, Direktor der Akademie, und Referent Dr. Gurgen Petrossian diskutierten gemeinsam mit David Ruhl, Leiter des Referats für operative Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Diskussion konzentrierte sich auf Geflüchtete und internationale Verbrechen. Der Direktor der Akademie, Professor Dr. Christoph Safferling gab Einblicke in den rechtlichen Rahmen für Verfahren in Deutschland, mit besonderem Fokus auf das Völkerstrafgesetzbuch und verfahrensrechtliche Aspekte. Dr. Petrossian thematisierte die Rolle von Sozialarbeitern und hob die berufliche Schweigepflicht in ihrer Arbeit mit Flüchtlingen hervor. Der Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, David Ruhl erläuterte die Rolle des Amtes bei der Zusammenarbeit mit dem IStGH und nationalen Behörden in Bezug auf internationale Verbrechen und damit verbundene Verfahren in Deutschland. Im Anschluss an die Vorträge hatte das Publikum die Möglichkeit, Fragen an die Referent:innen zu stellen.
Während der Konflikte in Syrien und im Irak in den Jahren 2015-2016 und in jüngerer Zeit nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 erlebte Europa - und insbesondere Deutschland - einen erheblichen Zustrom von Flüchtlingen. Unter ihnen befanden sich auch zahlreiche Zeug:innen von Gräueltaten und Kriegsverbrechen. Die Anwesenheit dieser Zeug:innen in den Vertragsstaaten ist für die Strafverfolgung von entscheidender Bedeutung, da sie wichtige Zeugenaussagen und Beweise über Verbrechen liefern, die jenseits der Grenzen ihrer Gastländer begangen wurden. Ihre Berichte können bei der Untersuchung und Verfolgung internationaler Verbrechen von entscheidender Bedeutung sein und zu den Bemühungen um die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht beitragen.
Gleichzeitig sind unter diesen Massenbewegungen von Menschen auch Täter:innen internationaler Verbrechen, die Zuflucht suchen. Diese Situation stellt eine doppelte Herausforderung dar: Zum einen müssen Opfer und Zeug:innen geschützt werden, zum anderen müssen die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich möglicherweise unter den Flüchtlingen verstecken, ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Deutschland ist ein wichtiger Akteur bei der Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit und hat sich als Vorreiter bei der Verfolgung internationaler Verbrecher:innen, die im Ausland Verbrechen begangen haben, erwiesen. Die deutsche Justiz hat bereits zahlreiche Prozesse gegen Personen geführt, die internationaler Verbrechen beschuldigt werden, insbesondere durch die Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit, die es Staaten ermöglicht, schwere Verbrechen unabhängig vom Ort ihrer Begehung zu verfolgen. Die Migrationsbehörden spielen bei der Behandlung dieser Fragen eine entscheidende Rolle, da sie oft die ersten sind, die beim ersten Kontakt mit Flüchtlingen die Verbindung zu internationalen Verbrechen erkennen. Dieses Side Event konzentrierte sich auf die Verfahren, die das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Umgang mit internationalen Straftaten anwendet. (gp/bk)