Am 16. März 2024 folgte die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien, zusammen mit dem Institute for Commonwealth Studies (ICwS) und dem Oxford Sustainable Law Programme der Universität Oxford (SLP), dem Aufruf der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu öffentlichen Konsultationen im Bezug auf die Entwicklung einer Politik zur Untersuchung und Verfolgung von Umweltverbrechen im Rahmen des Römischen Statuts.
Das von Maud Sarliève (ICwS und Oxford SLP) geleitete Projekt wurde von der Projektassistentin Dr. Pauline Martini koordiniert, die ebenso wie der Projektassistent Dr. Pablo Gavira Díaz eine der Co-Autor:innen des Kommentars ist. Der Kommentar unterstreicht den entscheidenden Zusammenhang zwischen menschlicher und Umweltgesundheit. Er nennt drei Gründe, die in dieser Hinsicht Anlass zur Sorge geben: die Zerstörung von Ökosystemen, die nicht nachhaltige Ausbeutung natürlicher Ressourcen sowie die Verschmutzung und Kontaminierung.
Der Kommentar argumentiert, dass schwere Verletzungen des Rechts auf eine gesunde Umwelt und der damit verbundenen Rechte – einschließlich des Rechts auf Nahrung, Wasser, Unterkunft, Eigentum sowie kulturelles und geistiges Leben – ein Eingreifen des IStGH rechtfertigen könnten. Er zeigt diejenigen Straftaten auf, auf deren Grundlage der IStGH angesichts konkreter Szenarien der Umweltzerstörung seine Zuständigkeit ausüben könnte. Demselben fallbezogenen Ansatz folgend erörtert der Kommentar darüber hinaus die wichtigsten Haftungsmodalitäten, um mutmaßliche Umweltverbrecher gemäß dem Römischen Statut haftbar zu machen. Des Weiteren werden bewährte Methoden und Praktiken für die Ermittlung und Verfolgung solcher Verbrechen angesprochen und erörtert, wie der Grundsatz der Komplementarität in Fällen von Umweltverbrechen umgesetzt werden könnte. (bk/em)
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