Internationale Konferenz "Neue Impulse für die Menschenrechte: Synergien zwischen dem Völkerstrafrecht und der UN-Agenda 2030"

 

Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien veranstaltete am 3. und 4. Mai in Nürnberg die internationale Expertenkonferenz „Neue Impulse für die Menschenrechte - Synergien zwischen dem Völkerstrafrecht und der UN-Agenda 2030“. Führende Praktiker und Wissenschaftler der internationalen Menschenrechte und des Völkerstrafrechts kamen im historischen Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts zusammen, um die Elemente des Völkerstrafrechts aufzeigen, die zur Weiterentwicklung des Ziels für nachhaltige Entwicklung „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ (SDG 16) der UN-Agenda 2030 beitragen können. Die Ergebnisse werden in einem Konferenzbericht veröffentlicht werden.

Die ehemalige UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte und Präsidentin des Kuratoriums der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, Dr. Navi Pillay, konstatierte in ihrer Grundsatzrede den Einfluss der menschenrechtlichen Prinzipien und Instrumente der auf die Agenda 2030, die als erstes weltweites Abkommen Good Governance sowie bürgerliche und politische Rechte explizit als eine Dimension der nachhaltigen Entwicklung anerkennt. Entwicklungsorientierte Maßnahmen sollten den Grundsätzen der Gleichheit und des Diskriminierungsverbots folgen. „Die großen Wohlstandsunterschiede zwischen Arm und Reich auf der ganzen Welt sind ein Affront gegen den Gleichheitsgrundsatz“, betonte Dr. Navi Pillay „Das Recht auf Bildung, Gesundheit, Wohnraum, Wasser und sanitäre Einrichtungen ist keine Ware, die nur an diejenigen verkauft werden kann, die es sich leisten können zu zahlen, sondern sollten für alle zugänglich sein.“

„Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihre wirksame Umsetzung spielen eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Konflikten, der Friedenskonsolidierung und der Friedenserhaltung“, unterstrich Klaus Rackwitz, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, „und SDG 16 bekräftigt, dass es ohne Recht keinen dauerhaften Frieden geben wird. Das Ziel fordert eine Bündelung alle Anstrengungen, um eine maximale Wirkung zu erzielen. Der Bereich der Menschenrechte in seinem derzeitigen Wesen und seiner Ausrichtung wurde maßgeblich durch den Nürnberger Prozess vor dem Internationalen Militärtribunal beeinflusst. Nun ist es an der Zeit, sie mit der Zukunft zu verknüpfen, mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und insbesondere mit SDG 16: dem Zugang zur Justiz.“

In fünf Diskussionsrunden erörterten die Experten unter anderem die Grundlagen für Recht und Rechtsstaatlichkeit, Internationale Zusammenarbeit und Stärkung von Institutionen zur Konfliktprävention, Hilfen und Schutz für gefährdete Gruppen sowie Gefahren und Schutzmechanismen für Menschenrechtsverteidiger.

Die in Nürnberg versammelten Diskussionsteilnehmer sahen für die Zukunft eine Reihe von Notwendigkeiten, unter anderem die Stärkung der Universalität der Menschenrechte und des Rechts, die Einführung von Erfolgsmessungen für Frieden und Gerechtigkeit, ein besseres Verständnis der Kosten von Ungerechtigkeit, verstärkte rechtliche Zusammenarbeit zwischen Staaten, besseren Schutz von Opfern und schutzbedürftigen Gruppen, mehr Kohärenz zwischen Menschenrechten und Völkerstrafrecht, die Gewährleistung der strafrechtlichen Haftung bei Nichteinhaltung multilateraler Verpflichtungen, Stärkung der Umweltrechtsstaatlichkeit und der Schutz von Menschenrechtsverteidigern.

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