Die Hauptjahreskonferenz der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien fand am 18. und 19. Oktober im historischen Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts statt. Die 5. Ausgabe des Nuremberg Forum widmete sich dem Thema „Die Nürnberger Prinzipien jenseits des Internationalen Strafgerichtshofs: Eine gemeinsame Grundlage für strafrechtliche Haftung“. Führende Praktiker und Wissenschaftler des Völkerstrafrechts diskutierten Möglichkeiten für eine Stärkung des weltweiten Kampfes gegen die Straflosigkeit. Im Mittelpunkt standen dabei die Verantwortlichkeit für Massengräueltaten und die völkerstrafrechtlichen Mittel jenseits der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).

Die Hauptrednerin Prof. Dr. Leila Nadya Sadat von der Washington University School of Law hob die zunehmenden Schwierigkeiten hervor, mit denen internationale Strafverfahren heute konfrontiert sind, wenn Staatsoberhäupter für internationale Verbrechen in ihren Ländern zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Das Römische Statut sieht die strafrechtliche Verantwortlichkeit auch von Staats- und Regierungschefs vor. Trotzdem weigerten sich sogar einige Vertragsstaaten, Personen, die möglicherweise nach internationalem Recht Immunität haben, ohne Zustimmung ihres Landes an den IStGH zu überstellen. Professor Sadat betonte ferner, dass Regierungsvertreter, die das dritte Nürnberger Prinzip respektierten, verpflichtet seien, die Interessen der internationalen Gemeinschaft und der Opfer von Gräueltaten über das Eigeninteresse zu stellen.

Die ehemalige UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Dr. Navi Pillay, wies darauf hin, dass die Erfahrungen der Ad-hoc-Gerichte der Vereinten Nationen und des Internationalen Strafgerichtshofs erhebliche Fortschritte bei der Förderung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Gerechtigkeit für Opfer schwerer Verbrechen widerspiegelten. Der Kampf gegen die Straflosigkeit stehe jedoch weiterhin vor vielen Herausforderungen, nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Zusammenarbeit von Staaten mit dem IStGH oder des fehlenden politischen Willens, gegen die Straflosigkeit vorzugehen.

In sechs Diskussionsrunden erörterten die Experten unter anderem gemeinsame Elemente der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die Bekämpfung der Straflosigkeit durch hybride Mechanismen, die Strafverfolgung auf nationaler Ebene, die Auswirkungen von Amnestien auf die historische Erinnerung, die Bekämpfung der Straflosigkeit durch das Weltrechtsprinzip und praktische Auswirkungen auf die Zukunft.

Aus dem Erfahrungsschatz der Experten, die über die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und Justizmechanismen diskutierten, wurde eine Reihe von Notwendigkeiten ermittelt. Diese beinhalten unter anderem eine verstärkte Integration von Gesetzen gegen internationale Verbrechen in allen nationalen Rechtsordnungen, eine größere Komplementarität zwischen nationalen Gerichtsbarkeiten und hybriden Gerichten, die Einrichtung eines ständigen Untersuchungsmechanismus unter dem Mandat der Vereinten Nationen, eine stärkere Fokussierung auf die Opferbeteiligung an justiziellen Verfahren, die Gewährleistung, dass die nationalen Gesetze zu schwersten internationalen Verbrechen den internationalen Standards entsprechen, die weitere Verbreitung nationaler Ermittlungsmechanismen und ein gezielteres Eintreten für die Zivilgesellschaft.

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