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Diskurs

Deutsch-polnische Summer School zur Rechtsstaatlichkeit


06. September 2026

Zusammenarbeit mit dem polnischen Justizministerium die erste deutsch-polnische Summer School zum Thema Rechtsstaatlichkeit, die vom 6. bis 12. September 2026 stattfand. Ausgehend von der Überzeugung, dass dem demokratischen Rückschritt nur durch die Förderung der Zivilgesellschaft und durch pro-demokratische Bildung begegnet werden kann, brachte diese Summer School 30 Studierende und Doktorand:innen aus beiden Ländern zusammen, um Themen zu erörtern, die für die Rechtsstaatlichkeit von besonderer Relevanz sind, und daher in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert sind. Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (Akademie) wurde vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ausgewählt, sich mit einem Beitrag zum Thema Übergangsjustiz und Gesetzliches Unrecht an der Durchführung zu beteiligen. Projektassistentin Astrid Walter nahm in Vertretung der Akademie an der Summer School teil, die in Kraukau in den Räumlichkeiten des Berufungsgerichts  (Cracow Court of Appeal, Sąd Apelacyjny w Krakowie) stattfand.

Im Zentrum der Summer School standen zehn zentrale Fragen, die von den Studierenden gemeinsam mit Co-Moderator:innen aus beiden Ländern diskutiert wurden. Die Themen betrafen verschiedene Bereiche, die für Rechtsstaatlichkeit maßgeblich sind, und aktuell angesichts des demokratischen Rückschritts in mehreren europäischen Gesellschaften umstritten sind. Zu den Themen gehörten Fragen der richterlichen Unabhängigkeit und der Zuständigkeit europäischer und nationaler Gerichte; Minderheitenrechte, einschließlich Themen von LGBTQ+ und Migrationsgesellschaften; sowie Meinungsfreiheit und weitere Menschenrechte. Astrid Walter co-moderierte eine Podiumsdiskussion zum Thema „Gesetzliches Unrecht und ziviler Ungehorsam”, in der die Authorität und Gesetzesbindung von „gesetzlichem Unrecht”, das von antidemokratischen oder autoritären Regimen durchgesetzt wird, kritisch hinterfragt wurde. Ein Besuch der Gedenkstätten der Konzentrationslager Auschwitz I und II, der in engem Zusammenhang mit der Sitzung zum Thema „gesetzliches Unrecht “ stand, rundete das Programm ab und unterstrich die Bedeutung des entschiedenen Eintretens für die Rechtsstaatlichkeit.

Die deutsch-polnische Summer School wurde 2026 erstmalig ausgerichtet, und soll zukünftig jährlich stattfinden, im Wechsel in polnischen und deutschen Städten. Grundlegend ist die Überzeugung, dass „es keinen besseren Weg gibt, die Widerstandsfähigkeit von Rechtsstaatlichkeit und der liberalen Demokratie aufzubauen und zu stärken, als die demokratische Bildung zu fördern“, wie beide Ministerien betonten. Das Zusammenbringen von 30 Studierenden und 20 Expert:innen aus beiden Ländern ermöglichte einen einzigartigen und besonderen Austausch, um voneinander zu lernen und beide Länder einander näherzubringen. (aw)