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Forschung

Nuremberg Academy diskutiert menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten an der Swiss Business School


11. September 2026

Am 11. September 2026 hielt Dr. Gurgen Petrossian, Senior Officer for International Criminal Law an der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, einen Gastvortrag an der SBS Swiss Business School in Zürich mit dem Titel „From Nuremberg to the Global Supply Chain: Current Developments in Human Rights and Environmental Due Diligence“. Der Vortrag befasste sich mit der Entwicklung der Verantwortung von Unternehmen für menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen und zeichnete dabei den Bogen von den Nürnberger Industriellenprozessen bis hin zu den heutigen Regelungsrahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten. 

Anhand der Verfahren gegen Flick, IG Farben und Krupp erläuterte Dr. Petrossian, wie Fragen nach Kenntnis, Handlungsspielräumen und dem eigenen Beitrag bereits in den Nachkriegsverfahren gegen Industrielle eine zentrale Rolle spielten. Vor diesem historischen Hintergrund wurden die Entwicklung moderner Standards im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie insbesondere die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) behandelt. 

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der praktischen Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Dazu gehörten die Identifizierung von Risiken sowie Präventions- und Minderungsmaßnahmen ebenso wie das Verhältnis zwischen unternehmerischer Sorgfalt und Fragen rechtlicher Verantwortlichkeit. Anhand praxisbezogener Fallbeispiele und im Austausch mit den Studierenden wurde zudem erörtert, unter welchen Umständen unternehmerische Tätigkeiten in Hochrisiko- oder Konfliktgebieten Fragen aufwerfen können, die über Compliance und Sorgfaltspflichten hinausgehen und bis hin zu einer möglichen individuellen Verantwortlichkeit nach dem Völkerstrafrecht reichen. 

Der Gastvortrag war Teil des breiteren Engagements der Akademie, die fortdauernde Bedeutung der Nürnberger Prinzipien und ihre Anwendung auf aktuelle Herausforderungen des internationalen Rechts und der internationalen Rechenschaftspflicht zu untersuchen. (gp)

Schwerpunkt

Stärkung der Jurisdiktion