Am 9. Juli 2026 begrüßte die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien Professor Michael Kelly, Senator Allen A. Sekt Endowed Chair in Law an der Creighton University, zu einem Nuremberg Academy Talk mit dem Titel „Prosecuting Environmental Crimes Under International Law“. Unter dem Vorsitz von Dr. Viviane Dittrich, stellvertretende Direktorin der Akademie, befasste sich die Veranstaltung mit der wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes im Völkerstrafrecht. Professor John Q. Barrett (St. John’s University) fungierte als Kommentator.
Professor Kelly zeichnete die lange Geschichte der Umweltzerstörung in bewaffneten Konflikten nach und spannte den Bogen von der Zerstörung Karthagos im Dritten Punischen Krieg (149–146 v. Chr.) bis hin zu heutigen Konflikten. Anschließend erläuterte er die völkerrechtlichen Grundsätze für den Umgang mit Umweltschäden in bewaffneten Konflikten und ging dabei auf die Prinzipien der militärischen Notwendigkeit, der Angemessenheit und der Verhältnismäßigkeit ein. Darüber hinaus beleuchtete er die Unterscheidung zwischen taktischen und strategischen militärischen Zielen sowie die Relevanz direkter und indirekter Umweltschäden.
Im weiteren Verlauf widmete sich der Vortrag aktuellen Entwicklungen bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Umweltzerstörung. Professor Kelly sprach über die vorgeschlagene Anerkennung des Ökozids als fünftes Kernverbrechen nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, die Vorschläge der Studiengruppe der American Branch of the International Law Association (ABILA), die in den Entwurf einer Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeflossen sind, sowie über die jüngere Praxis in der Ukraine, wo Umweltschäden infolge des bewaffneten Konflikts als vorrangiger Gegenstand künftiger Ermittlungen und Strafverfolgung angesehen werden.
An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Verfolgung von Umweltverbrechen an. Erörtert wurden insbesondere Fragen der Verantwortlichkeit und Wiedergutmachung, der Umfang des Begriffs „Umwelt“, die vorgeschlagene Einführung des Ökozids als Straftatbestand sowie alternative Wege der Strafverfolgung und die Bedeutung direkten und indirekten Vorsatzes für die Begründung strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei großflächigen Umweltschäden.
Die Veranstaltung knüpfte an das fortlaufende Engagement der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien zu Umweltverbrechen im Völkerrecht an. Im Jahr 2025 organisierte die Akademie gemeinsam mit der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden Kolumbiens (Jurisdicción Especial para la Paz – JEP) in Bogotá ein fünftägiges Seminar zum Austausch bewährter Verfahren im Kampf gegen die Straflosigkeit internationaler Umweltverbrechen. Bereits 2024 beteiligte sich die Akademie gemeinsam mit dem Institute of Commonwealth Studies und dem Oxford Sustainable Law Programme mit zwei gemeinsamen Stellungnahmen an den öffentlichen Konsultationen der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs zu deren Politik im Bereich Umweltverbrechen. (ah)
Am 9. Juli 2026 begrüßte die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien Professor Michael Kelly, Senator Allen A. Sekt Endowed Chair in Law an der Creighton University, zu einem Nuremberg Academy Talk mit dem Titel „Prosecuting Environmental Crimes Under International Law“. Unter dem Vorsitz von Dr. Viviane Dittrich, stellvertretende Direktorin der Akademie, befasste sich die Veranstaltung mit der wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes im Völkerstrafrecht.
Professor Kelly zeichnete die lange Geschichte der Umweltzerstörung in bewaffneten Konflikten nach und spannte den Bogen von der Zerstörung Karthagos im Dritten Punischen Krieg (149–146 v. Chr.) bis hin zu heutigen Konflikten. Anschließend erläuterte er die völkerrechtlichen Grundsätze, die Umweltschäden in bewaffneten Konflikten begrenzen, und ging dabei auf die Prinzipien der militärischen Notwendigkeit, der Angemessenheit und der Verhältnismäßigkeit ein. Darüber hinaus beleuchtete er die Unterscheidung zwischen taktischen und strategischen militärischen Zielen sowie die Bedeutung direkter und indirekter Umweltschäden.
Im weiteren Verlauf widmete sich der Vortrag aktuellen Entwicklungen bei der Ahndung von Umweltverbrechen. Professor Kelly sprach über die vorgeschlagene Anerkennung des Ökozids als fünftes Kernverbrechen nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, den Vorschlag der International Law Association zur Überarbeitung der Entwurfsartikel über die Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie über die Entwicklungen in der Ukraine, wo Umweltschäden infolge des bewaffneten Konflikts zunehmend untersucht und strafrechtlich verfolgt werden.
An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Verfolgung von Umweltverbrechen an. Erörtert wurden insbesondere Fragen der Verantwortlichkeit und Wiedergutmachung, der Umfang des Begriffs „Umwelt“, die vorgeschlagene Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen sowie die Bedeutung direkten und indirekten Vorsatzes für die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei großflächigen Umweltschäden.
Die Veranstaltung knüpfte an das fortlaufende Engagement der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien im Bereich der Umweltverbrechen im Völkerstrafrecht an. Seit 2024 beteiligt sich die Akademie gemeinsam mit dem Institute of Commonwealth Studies und dem Oxford Sustainable Law Programme mit zwei Stellungnahmen an den öffentlichen Konsultationen der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs zu ihrer Strategie für die Untersuchung und Verfolgung von Umweltverbrechen. (ah)

