Am 14. und 15. Juli 2026 veranstaltete die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien in Zusammenarbeit mit dem Büro des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina und der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) zwei halbtägige Online-Workshops zur Rechtsprechung und Strafverfolgung der Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina. Die Workshops brachten Richter:innen und Staatsanwält:innen aus Bosnien und Herzegowina zusammen, um sich mit aktuellen rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Ahndung der Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen auseinanderzusetzen.
Die Workshops wurden mit Begrüßungsworten von Dr Pablo Gavira Díaz, Projektassistent der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, Dr Stefan Pürner, Leiter des Fachbereichs Südosteuropa der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ), sowie Andreja Sporer, Leiterin der Abteilung Öffentliches Recht und Rechtsberaterin für Strafrecht und Justizinstitutionen im Büro des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina (OHR), eröffnet. Anschließend führte Dr. Pablo Gavira Díaz die Teilnehmenden in das Erbe der Nürnberger Prozesse ein und erläuterte dessen Bedeutung für die Auseinandersetzung mit der Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen.
David Beck, Beauftragter der Bayerischen Justiz für den strafrechtlichen Kampf gegen Hasskriminalität, stellte die deutschen und bosnisch-herzegowinischen Rechtsrahmen zur Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen in einer rechtsvergleichenden Analyse gegenüber. Herr Becks Vortrag basierte auf den von ihm verfassten Leitlinien, die einschlägige deutsche Rechtsprechung zur Leugnung und Verharmlosung von Völkermord und anderen internationalen Verbrechen zusammenfassen, und untersuchen, wie Erkenntnisse aus dieser Rechtsprechung die Auslegung und praktische Anwendung von Artikel 145a des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina unterstützen können. Anhand konkreter Fallbeispiele beleuchtete er zentrale Aspekte der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis, darunter die Auslegung rechtlicher Begriffe wie „öffentlich“, „gröbliches Verharmlosen“, „zum Hass aufstacheln“, „Störung des öffentlichen Friedens“ und „Verherrlichen“. Darüber hinaus behandelte sein Vortrag die Abgrenzung zwischen der Leugnung von Völkermord und dem Schutz der Meinungsfreiheit, die potenziell schädlichen Folgen der Leugnung sowie Fragen der juristischen Terminologie, der richterlichen Entscheidungsfindung, der strafrechtlichen Verfolgungsschwelle und der Rechtsprechung.
Am 14. Juli schloss der Workshop mit einem Beitrag von Minka Kreho, Richterin und amtierende Präsidentin des Gerichts von Bosnien und Herzegowina. Sie gab Einblicke in die richterliche Praxis in Bosnien und Herzegowina und hob die Herausforderungen hervor, die sich durch die zunehmende Verbreitung von Leugnungsnarrativen im digitalen Raum ergeben. Zudem betonte sie die Bedeutung des Nachweises des Vorsatzes bei der rechtlichen Würdigung entsprechender Straftaten. Am 15. Juli sprach abschließend Nives Kanevčev, Staatsanwältin und Leiterin der Abteilung für internationale Rechtshilfe und allgemeine Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina, über praktische Herausforderungen bei der strafrechtlichen Verfolgung der Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen.
Beide Workshops profitierten von der aktiven Beteiligung der Teilnehmenden. Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge förderten einen konstruktiven Austausch über Erfahrungen und Perspektiven zur Anwendung der Rechtsrahmen im Bereich der Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen.
Das Programm basierte auf den Diskussionen, die im Rahmen des Nuremberg Forum 2023 initiiert und während der Konferenz „Criminalising Genocide Denial: Law, Accountability and Prevention“, die im September 2025 in Sarajevo stattfand, weiterentwickelt wurden. (ah/ep)
