Fortbildung für Sozialarbeiter:innen: Völkerstrafrecht, Zeug:innenschutz, Opferrechte und professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit
Am 8. Mai 2026 veranstaltete die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien eine Fortbildung für Sozialarbeiter:innen zum Thema „Völkerstrafrecht, Zeug:innenschutz, Opferrechte und professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit“. Die Veranstaltung brachte Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Sozialen Arbeit zusammen, insbesondere aus der Asylverfahrensberatung, der Flucht- und Integrationsberatung, sowie der psychosozialen Betreuung.
Die Fortbildung widmete sich den Schnittstellen zwischen Sozialer Arbeit und Völkerstrafrecht und ging der Frage nach, welche Rollen Sozialarbeiter:innen im Umgang mit potenziell völkerstrafrechtlich relevanten Informationen wahrnehmen können. Darüber hinaus wurden zentrale praktische Herausforderungen im Berufsalltag sozialer Einrichtungen besprochen. Im Mittelpunkt standen insbesondere Fragen des professionellen Umgangs mit sensiblen Informationen, die Perspektive von Betroffenen und Zeug:innen internationaler Verbrechen, sowie des Bewusstseins über die Grenzen und Möglichkeiten der eigenen Rolle.
Das Programm umfasste eine Einführung in das Völkerstrafrecht durch Astrid Walter, Beiträge zu strafprozessualen Aspekten, Opferrechten und Zeug:innenschutz durch Philipp Graebke sowie eine praxisorientierte Einheit durch Dr. Gurgen Petrossian über die konkreten Handlungsoptionen zur Dokumentation, und über die Bedeutung von Vertraulichkeit in der Sozialen Arbeit. Auf dieser Grundlage ermöglichte die Veranstaltung praxisorientierte Diskussionen über Vertraulichkeit, Möglichkeiten und Schranken der Dokumentation und Weitergabe von Information, sowie professionelles, rechtssicheres Handeln im Arbeitsalltag sozialer Einrichtungen. Ergänzt wurde die Fortbildung durch eine Führung durch den historischen Schwurgerichtssaal 600.
Die Fortbildung ist Teil der fortlaufenden Bemühungen der Akademie, den Dialog zwischen Praxisfeldern der Sozialen Arbeit und dem Völkerstrafrecht zu stärken, und das Bewusstsein für die Bedeutung sensibler, professioneller und opferorientierter Ansätze im Umgang mit Betroffenen internationaler Verbrechen zu fördern. Sie trägt somit dazu bei, die Betreuung von Geflüchteten im Umgang mit Gewalterfahrungen, und zugleich die Strafverfolgung von Völkerstraftaten zu stärken. (gp, aw)




