„Hat der Internationale Gerichtshof eine Strafgerichtsbarkeit?“
Hilary Charlesworth, Richterin am Internationalen Gerichtshof (IGH), hielt am 28. April 2026 die fünfte Nuremberg Academy Lecture. Ihre herausragende Karriere verbindet richterliche Tätigkeit auf höchster internationaler Ebene mit wegweisender rechtswissenschaftlicher Forschung. Der Vortrag mit dem Titel „Hat der Internationale Gerichtshof eine Strafgerichtsbarkeit?“ fand im historischen Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts statt.
Professor Dr. Christoph Safferling, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, eröffnete die Veranstaltung. Er hob die besondere Aktualität des Vortragsthemas hervor angesichts einer „neuen Ära“ des IGH, da dieser eine ihm noch nie zuvor unterbreitete Anzahl von Verfahren zu bewältigen habe. Zudem richteten Tania von Uslar-Gleichen, Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, Beate Ehrt, Präsidentin des Oberlandesgerichts Nürnberg, sowie Dr. Nasser Ahmed, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat in Vertretung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg, Grußworte an die Anwesenden.
Sie betonten in ihren Reden die drängenden Herausforderungen, mit denen die internationale Strafjustiz konfrontiert ist, und unterstrichen die zentrale Bedeutung des Rechts für die Förderung, Sicherung und Wiederherstellung des Friedens. Wie Frau Uslar-Gleichen bemerkte: „Sowohl der IGH als auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) verkörpern unsere Überzeugung, dass Recht dem Frieden dient.“ Frau Ehrt betonte: „Recht ist nicht nur ein Instrument; es ist ein Versprechen, dass Opfer gehört werden und dass Gerechtigkeit siegt.“ Dr. Ahmed schloss mit den Worten: „Frieden ist ein Werk der Gerechtigkeit […] und es ist unsere Verantwortung.“ Im Anschluss an den Vortrag fand eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum statt, die von der stellvertretenden Direktorin der Akademie, Dr. Viviane Dittrich, moderiert wurde.
Hilary Charlesworth stellte in ihrem Vortrag fest, dass der IGH zwar formal keine strafrechtliche Zuständigkeit besitzt, es jedoch sinnvoll sei, keine strikte Trennung vorzunehmen, wenn es um das Zusammenspiel dieser beiden unterschiedlichen Rechtsregime gehe. Sie hob hervor, dass der IGH zwar keine formelle Strafgerichtsbarkeit habe, er jedoch erheblich zur Klärung ihrer Konturen und zu ihrer Weiterentwicklung beigetragen habe.
Weiter erläuterte sie drei Arten von „Berührungspunkten“ des IGH mit der Strafgerichtsbarkeit: verpasste Begegnungen, indirekte Begegnungen und direkte Wechselwirkungen. Sie verdeutlichte, dass Sonder- oder Mindermeinungen einzelner Richterinnen und Richter zu Themen wie Vorbehalten bei völkerrechtlichen Verträgen, beispielsweise der Völkermordkonvention, oder zu Immunitätsfragen dazu dienen können, diese Zusammenhänge deutlicher zu machen. Als Beispiele für die wechselseitige Bezugnahme zwischen dem IGH und internationalen Strafgerichtshöfen nannte sie den Völkermord von Srebrenica sowie den Fall Hissène Habré.
Zum Abschluss ihres Vortrags charakterisierte sie den IGH als „einen entscheidenden Faden in einem komplexen und sich ergänzenden Gewebe“, wobei internationale Strafgerichtshöfe und nationale Gerichte weitere miteinander verbundene Fäden darstellten. Sie erklärte, dass die internationale Justiz, obwohl der IGH sich mit zwischenstaatlichen Streitigkeiten befasst und Strafgerichte sich auf die individuelle Verantwortung konzentrieren, als Ganzes betrachtet wird, sowohl holistisch als auch aus spezialisierten Blickwinkeln. Sie rief zu einem verbesserten Austausch zwischen diesen Gerichten auf, um die Kohärenz zwischen Verfahren zur staatlichen und individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu stärken.
Hilary Charlesworth wurde am 9. November 2023 als Richterin des Internationalen Gerichtshofs wiedergewählt, nachdem sie bereits am 5. November 2021 zur Vollendung der Amtszeit des verstorbenen Richters James Crawford gewählt worden war. Zuvor war sie Harrison Moore Professorin für Rechtswissenschaften und Melbourne Laureate Professor an der Melbourne Law School sowie Distinguished Professor an der Australian National University.
Sie war zudem Gastprofessorin an zahlreichen renommierten Institutionen, darunter der Harvard Law School, der NYU Global Law School, der University of California, Los Angeles, der Universität Paris I und der London School of Economics. Frau Charlesworth war Mitglied des Executive Council der Asian Society of International Law und der American Society of International Law sowie Präsidentin der Australian and New Zealand Society of International Law. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Institut de Droit International und der British Academy.
Am Internationalen Gerichtshof fungierte sie bereits als Richterin ad hoc im Verfahren Walfang in der Antarktis (Australien gegen Japan) (2011–2014) sowie im Verfahren Schiedsspruch vom 3. Oktober 1899 (Guyana gegen Venezuela) (2019–2021).
Der Vortrag wurde aufgezeichnet und das Video wird in Kürze auf dem YouTube-Kanal der Akademieverfügbar sein.
Die Nuremberg Academy Lecture 2026 ist die 5. Ausgabe dieser Vortragsreihe. Für weitere Informationen zu den Nuremberg Academy Lectures, einschließlich der Videoaufzeichnungen früherer Ausgaben, klicken Sie bitte hier. (km/em)
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