In der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen fand am 3. November 2025 ein Gespräch mit dem Rechtsberater der Botschaft, Philipp Socha, sowie weiteren Rechtsberaterinnen aus Portugal, Schweden, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und Uruguay statt. Thema war die geplante Verabschiedung einer Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die internationale Gemeinschaft. Mit dabei war auch der renommierte Nürnberg-Experte und enge Freund der Akademie, Professor John Q. Barrett.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden erstmals im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess verfolgt. Seitdem bilden sie einen zentralen Bestandteil der internationalen Strafgerechtigkeit, stehen jedoch oft im Schatten des Völkermordes. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand daher die Frage, warum eine eigenständige Konvention zu diesen Verbrechen notwendig ist und welche Fortschritte sie im weltweiten Kampf gegen Massenverbrechen ermöglichen könnte.
Die Vereinten Nationen haben eine Roadmap bis 2029 beschlossen: In diesem Jahr soll auf einer großen internationalen Konferenz die Konvention beraten und verabschiedet werden. Damit würde die Bedeutung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestärkt und ihre Gleichrangigkeit mit dem Völkermord hervorgehoben. (cs/bk)
