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Soziale Arbeit und Völkerstrafrecht

Geflüchtete als potenzielle Zeug:innen von Völkerrechtsverbrechen

Das Projekt „Geflüchtete als potenzielle Zeug:innen von Völkerrechtsverbrechen“ wurde von der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien (Akademie) gemeinsam mit der Stadt Nürnberg vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen ab 2015 initiiert. Ziel war es, eine damals weitgehend unbeachtete Schnittstelle sichtbar zu machen und dabei die Rolle der Sozialarbeit:innen im Kontext der Aufklärung und Strafverfolgung schwerster internationaler Verbrechen hervorzuheben. 

Die erste Fassung der Leitlinien entstand in einer Phase, in der das deutsche Völkerstrafrecht zwar bereits gesetzlich verankert war, seine praktische Anwendung jedoch noch am Anfang stand. Sozialarbeiter:innen wurden häufig mit Berichten über schwere Gewalt konfrontiert, verfügten jedoch kaum über rechtliche Orientierung oder institutionelle Anknüpfungspunkte. Seitdem hat sich die Praxis der Völkerstrafverfolgung in Deutschland erheblich weiterentwickelt. Durch zahlreiche Verfahren, insbesondere zu Syrien und Irak, ist Deutschland heute ein zentraler Akteur bei der Anwendung des Weltrechtsprinzips. Gleichzeitig haben sich spezialisierte Ermittlungsstrukturen etabliert, und die Bedeutung von Zeug:innenaussagen aus der Diaspora ist deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund wurde eine umfassende Überarbeitung der Leitlinien erforderlich.

Die Aktualisierung der Leitlinien basiert auf einem mehrjährigen Konsultationsprozess. In den Jahren zwischen 2023 und 2025 wurden durch die Akademie mehrere Workshops und Beratungen durchgeführt, an denen Vertreter:innen aus Sozialer Arbeit, Strafverfolgung, Justiz, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligt waren. Diese Meetings dienten dazu, praktische Erfahrungen auszuwerten, Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu identifizieren und konkrete Bedarfe für die Praxis zu erfassen. Der kontinuierliche Austausch mit relevanten Stakeholdern hat maßgeblich dazu beigetragen, die Leitlinien realitätsnah, anwendungsorientiert und interdisziplinär anschlussfähig zu gestalten.

Die überarbeiteten Leitlinien greifen die gewachsene Praxis der internationalen Strafverfolgung in Deutschland auf und übersetzen diese in konkrete Orientierung für die soziale Arbeit. Sie vermitteln zunächst verständlich die Grundlagen des Völkerstrafrechts und erläutern, wie diese Straftaten in Deutschland verfolgt werden. Darüber hinaus geben sie einen praxisnahen Einblick in den Ablauf von Ermittlungs- und Strafverfahren und heben die Bedeutung von Zeug:innenaussagen in Deutschland hervor. 

Geflüchtete werden nicht nur als potenzielle Zeug:innen betrachtet, sondern auch als Überlebende und in einigen Fällen als mutmaßliche Täter:innen. Für jede dieser Konstellationen zeigen die Leitlinien die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten auf. 

Die Leitlinien bieten Sozialarbeiter:innen konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit sensiblen Informationen und orientieren sich dabei an zentralen Grundlagen der Sozialen Arbeit wie Schweigepflicht, Do-No-Harm und informierter Einwilligung. Ziel ist es, Fachkräfte zu unterstützen, ohne ihre professionelle Rolle zu überschreiten oder Betroffene zusätzlich zu belasten. Damit schaffen die Leitlinien eine praxisorientierte Brücke zwischen Sozialer Arbeit und internationaler Strafverfolgung und leisten einen konkreten Beitrag zur Stärkung von Rechenschaftspflicht für schwerste internationale Verbrechen.

Derzeit arbeitet die Akademie an der Internationalisierung der Leitlinien. Da sie auf dem deutschen Rechtssystem basieren, sind sie nicht ohne Weiteres auf andere Länder übertragbar. Ziel ist es daher, die Inhalte so weiterzuentwickeln, dass sie an unterschiedliche rechtliche und institutionelle Kontexte angepasst werden können. Parallel dazu entwickeln wir auf Grundlage der Leitlinien praxisorientierte Trainingsformate, um das Verständnis für die Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und internationaler Strafverfolgung weiter zu stärken und Fachkräfte gezielt zu fördern. Darüber hinaus engagieren wir uns auch auf struktureller Ebene für die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um bestehende praktische Herausforderungen besser abzubilden und langfristig zu einer effektiveren und rechtssicheren Zusammenarbeit beizutragen. (gp/aw)

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Projekte Völkerstrafrecht Leitlinien für die soziale Arbeit 2026
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