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Internationale Justiz vor Ort stärken

Praktische Leitlinien für die Einrichtung und Funktionsweise nationaler Einheiten zur Verfolgung von Völkerstraftaten

Nach dem Völkerrecht liegt die primäre Verantwortung für die Untersuchung und Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bei den Staaten. Internationale Gerichte wie der Internationale Strafgerichtshof spielen zwar eine wichtige Rolle, jedoch können bestimmte Situationen außerhalb ihrer praktischen oder jurisdiktionellen Reichweite liegen. In diesem Zusammenhang können spezialisierte nationale Einheiten zur Verfolgung von Völkerstraftaten (War Crimes Units – WCUs) dazu beitragen, Strafbarkeitslücken zu schließen, indem sie ein breiteres Spektrum an Straftaten über größere zeitliche und territoriale Kontexte hinweg untersuchen und eine größere Zahl von Tatverdächtigen verfolgen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben nationale Behörden zunehmend die Führung bei der Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen übernommen, auch auf Grundlage des Weltrechtsprinzips. Länder wie Argentinien, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden und die Ukraine haben spezialisierte Ansätze entwickelt und wertvolle praktische Erfahrungen bei der innerstaatlichen Verfolgung internationaler Verbrechen gesammelt. 

Dennoch existiert bislang kein umfassender, praxisorientierter Leitfaden, der Staaten bei der Konzeption, Einrichtung und Operationalisierung solcher Einheiten unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat die International Nuremberg Principles Academy (Nuremberg Academy) das Projekt Internationale Justiz vor Ort stärken: Praktische Leitlinien für die Einrichtung und Funktionsweise nationaler Einheiten zur Verfolgung von Völkerstraftaten (die Leitlinien) initiiert. Das Projekt reagiert auf eine konkrete Lücke in der internationalen Rechenschaftslandschaft. Während viele Staaten inzwischen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben, liegen die zentralen Herausforderungen einer wirksamen Strafverfolgung zunehmend auf operativer Ebene. Die Leitlinien werden durch einen strukturierten globalen Konsultationsprozess entwickelt, der vier regionale Fachworkshops umfasst. Die Konsultationen bringen hochrangige Staatsanwält:innen, Ermittler:innen, Richter:innen, institutionelle Expert:innen sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft zusammen und konzentrieren sich auf institutionelle Ausgestaltung, Ermittlungspraxis und die langfristige Nachhaltigkeit von War Crimes Units. 

Der Prozess beginnt mit einem regionalen Workshop in Europa und wird anschließend durch Konsultationen in Afrika, Lateinamerika und Asien fortgeführt, um sicherzustellen, dass die Leitlinien unterschiedliche Rechtssysteme, institutionelle Kontexte und Ressourcenlagen widerspiegeln.  Die finalen Leitlinien werden nationalen Behörden, Staatsanwaltschaften, politischen Entscheidungsträger:innen und Ermittler:innen einen praxisnahen Orientierungsrahmen für die Einrichtung und Stärkung von War Crimes Units bieten. Behandelt werden unter anderem rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, Organisationsmodelle, Personal- und Ermittlungskapazitäten, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen und Diaspora-Organisationen, Opfer- und Zeug:innenschutz sowie Ressourcenplanung zur langfristigen Sicherstellung der Funktionsfähigkeit. Die Nuremberg Academy beabsichtigt, die Leitlinien als ein dynamisches Referenzdokument zu etablieren, das sich parallel zur Praxis weiterentwickeln und langfristig zur Bekämpfung der Straflosigkeit schwerster internationaler Verbrechen beitragen soll. (gp)