Am 24. Januar richtete die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien gemeinsam mit der Nürnberger Juristengruppe bei Amnesty International, der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, dem Memorium Nürnberger Prozesse sowie weiteren Partnern eine öffentliche Veranstaltung anlässlich des Tags des verfolgten Anwalts aus. Die Gedenkveranstaltung im historischen Schwurgerichtssaal 600, der bis auf den letzten Platz besetzt war, rückte die wachsenden Gefährdungen von anwaltlicher Tätigkeit, rechtsstaatlichen Strukturen und internationaler Strafjustiz in den Mittelpunkt.
Als Hauptredner sprach Prof. Dr. Christoph Safferling, der Direktor der Akademie. Er beleuchtete die aktuellen Herausforderungen für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und ordnete diese in den größeren Kontext geopolitischer Entwicklungen ein. Der zunehmende politische Druck auf den Gerichtshof und seine Mitarbeitenden, etwa durch Sanktionen oder persönliche Bedrohungen, stelle eine ernsthafte Herausforderung für die unabhängige Durchsetzung des Völkerstrafrechts dar. Damit seien nicht nur internationale Institutionen betroffen, sondern auch grundlegende Prinzipien demokratischer Rechtsordnungen und der Schutz der Menschenrechte.
In ihren Grußworten verwiesen Christine Roth (Amnesty-Juristengruppe), Dr. Uwe Wirsching (Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg) und Nina Lutz (Direktorin des Memorium Nürnberger Prozesse) auf die besondere historische und symbolische Bedeutung des Veranstaltungsortes. Der Schwurgerichtssaal 600 stehe für den Wiederaufbau des Rechts nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und für den Beginn der internationalen Strafverfolgung schwerster Verbrechen. Gerade vor diesem Hintergrund sei es entscheidend, Vertrauen in die Kraft des Rechts zu bewahren und zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken. Musikalisch begleitet wurde der Abend von Hans Schanderl mit Santur und Cello.
Die Veranstaltung verdeutlichte, dass Rechtsstaatlichkeit fortwährender Aufmerksamkeit und aktiver Unterstützung durch unabhängige Institutionen ebenso wie durch eine engagierte Öffentlichkeit bedarf.
Der Tag des verfolgten Anwalts wird seit 2015 begangen und erinnert an Anwältinnen und Anwälte, die weltweit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Repressionen ausgesetzt sind. Er geht zurück auf den 24. Januar 1977, als in Madrid vier Gewerkschaftsanwälte und ein Kanzleimitarbeiter von Neofaschisten ermordet wurden. (em)




