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Forschung

Konferenz zu Menschenrechten in Jerewan


13. November 2025 - 14. November 2025

Dr. Gurgen Petrossian auf der 3. Internationalen Konferenz zur Menschenrechtsforschung in Armenien

Dr. Gurgen Petrossian auf der 3. Internationalen Konferenz zur Menschenrechtsforschung in Armenien © RWI

Am 13.–14. November 2025 nahm die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien an der 3. Internationalen Konferenz zur Menschenrechtsforschung in Armenien teil, die gemeinsam vom Raoul Wallenberg Institut (RWI), der Französischen Universität in Armenien (UFAR) und dem Human Rights Research Center Armenia organisiert wurde. Die Konferenz brachte Expert:innenWissenschaftler:innen und Praktiker:innen zusammen, um aktuelle menschenrechtliche Herausforderungen in Armenien und der Region zu diskutieren.

Im Rahmen des Panels „Justice, Accountability and Inclusive Societies“ hielt Projektassistentin Astrid Walter einen Vortrag mit dem Titel „Publicity as an Indicator of the Fairness of Criminal Trials“. Ausgehend von den Nürnberger Prinzipien und dem internationalen Menschenrechtsschutz betonte sie, dass das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren – verankert in Nürnberger Prinzip V, Artikel 6 EMRK und Artikel 14 IPbpR – ein zentrales Element rechtsstaatlicher Garantien bleibt.

Frau Walter hob hervor, dass Transparenz in Strafverfahren ein essenzieller Schutz vor Missbrauch ist, insbesondere in politisch sensiblen Verfahren. Öffentlichkeit ermöglicht es der Gesellschaft, Medien und der internationaler Gemeinschaft nachzuvollziehen, was mit Angeklagten geschieht, und schafft damit Verantwortlichkeit der Justiz. Wo unabhängige Beobachtung eingeschränkt ist und verlässliche Informationen fehlen, kann die Analyse des Grades der Öffentlichkeit eines Verfahrens ein wichtiges Instrument sein, um die Einhaltung internationaler Fairnessstandards zu beurteilen.

Im Panel „Rule of Law, Access to Justice and Socio-Economic Realities“ präsentierte Referent für Völkerstrafrecht Dr. Gurgen Petrossian seinen Beitrag „Business and Human Rights in the Emerging Changes of the World Order“. Im Fokus standen die Rolle von Unternehmen in Konfliktgebieten sowie die Bedeutung verbindlicher menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten – wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder den kommenden EU-weiten Regelungen – um die Beteiligung von Unternehmen an internationalen Verbrechen zu erkennen und zu vermeiden.

Anhand historischer Beispiele der Nürnberger Industrieprozesse, darunter IG Farben, Krupp und Flick, zeigte Dr. Petrossian auf, dass Unternehmen seit Langem in schwere Menschenrechtsverletzungen in Konflikten involviert sein können. Moderne Sorgfaltspflichten schaffen strukturierte Mechanismen, um Risiken zu identifizieren, intern zu melden und Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Unterlassungen in diesem Prozess können zur Begründung des Vorsatzes (mens rea) und damit zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit von Unternehmen oder Entscheidungsträger:innen beitragen – etwa bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder anderen internationalen Verbrechen. Er betonte, dass einheitliche, strengere Sorgfaltsstandards notwendig sind, um Schlupflöcher zu schließen und verantwortungsvolle Unternehmensführung auch in fragilen Kontexten zu gewährleisten.

Die Akademie dankt RWI, UFAR und HRRC für die Organisation dieser bedeutsamen und hochaktuellen Konferenz. Wir schätzen das Engagement der Veranstalter:innen, einen offenen Dialog zu fördern und zentrale menschenrechtliche Fragen in einer herausfordernden Zeit für die Region sichtbar zu machen. (gp/aw)

Astrid Walter auf der 3. Internationalen Konferenz zur Menschenrechtsforschung in Armenien