Begleitveranstaltung zum Nürnberger Prinzip III bei der 18. Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts

 

Während der 18. Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts veranstaltete die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien eine Podiumsdiskussion zum Thema „Immunität von Staatsoberhäuptern: die Stellung des Nürnberger Prinzips III im gegenwärtigen internationalen Rechtsrahmen“. Die Begleitveranstaltung fand am 4. Dezember 2019 im World Forum in Den Haag, Niederlande, statt.

Die Diskussionsteilnehmer reflektierten und positionierten das Nürnberger Prinzip III im gegenwärtigen Rechtsrahmen und gaben darauf aufbauend Einschätzungen zum künftigen Stellenwert des Nürnberger Prinzip III. Die hochrangigen Experten waren sich darüber einig, dass das Nürnberger Prinzip III nach wie vor von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung der Straflosigkeit, für die Gleichheit aller vor dem Gesetz sowie ein zentrales Element für die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht aller Verantwortlichen vor dem Völkerrecht ist. Im Hinblick auf einen zukunftsorientierten Ansatz wurde ebenfalls herausgestellt, dass die Völkerrechtskommission daran arbeitet, die Bedeutung des Nürnberger Prinzips III als kontinuierliches Vermächtnis ihrer Arbeit zu bewahren. Die Veranstaltung betonte, dass aus völkergewohnheitsrechtlichen Blickwinkel auch weiterhin Debatten über Verbrechen, die unter jus cogens fallen, insbesondere deren Art und Umfang  notwendig seien. Schließlich befassten sich die Diskussionsteilnehmer mit der Frage, ob die Verfolgung dieser Straftaten eine inhärente Folge ihrer Kodifizierung darstellt.

Das Panel setzte sich aus folgenden Experten zusammen:

  • Professor Claus Kreß, Universität zu Köln (Moderator)
  • Klaus Rackwitz, Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien
  • Professor Concepción Escobar Hernández, Universidad Nacional de Educación a Distancia, Mitglied der Völkerrechtskommission
  • Professorin Leila Nadya Sadat, Washington University in St. Louis
  • Professor Dapo Akande, Oxford University

Die Eröffnungsrede hielt Dr. Joachim Bertele, Beauftragter für Fragen des allgemeinen und besonderen Völkerrechts im Auswärtigen Amt. Die Veranstaltung fand dank der Unterstützung Deutschlands statt.

Nürnberger Prinzip III
Die Tatsache, dass eine Person eine nach dem Völkerrecht als Verbrechen geltende Handlung als Staatsoberhaupt oder staatlicher Verantwortungsträger begangen hat, befreit diese Person nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht.