Expertendiskussion am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

 

Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien organisierte am 1. April 2019 eine Expertendiskussion am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum Thema „Keine internationale Gerichtsbarkeit für Syrien – nationale Strafverfahren als Alternative?" im Rahmenprogramm der Ausstellung „One Trial – Four Languages: The Pioneers of Interpreting in Nuremberg". Direktor Klaus Rackwitz und die stellv. Direktorin Dr. Viviane Dittrich diskutierten mit zwei praktisch tätigen Experten, Bundesanwalt Christian Ritscher, Leiter eines der Referate zur Verfolgung von Kriegsverbrechen bei der Generalbundesanwaltschaft, und Wolfgang Kaleck, langjährig auf dem Gebiet der Menschenrechte tätiger Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin.

Beide Experten informierten die Teilnehmer über Strafverfahren, vor allem in Deutschland. Dort führt die Bundesanwaltschaft über 80 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, vorwiegend wegen Straftaten in Syrien und im Irak. Diese Ermittlungsverfahren haben bereits zu Anklagen und Verfahren in Deutschland gegen Verdächtige wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt. Darüber hinaus sind mehrere Haftbefehle durch den Bundesgerichtshof erlassen worden, darunter gegen den Leiter des Luftwaffengeheimdienstes in Syrien, Jamil Hassan. Obwohl die Verhaftung und Auslieferung der Verdächtigen schwierig bleiben, sind die Verdächtigen doch in ihrer Reisefreiheit eingeschränkt. Zudem sind sog. Fahndungsaufrufe gegen die Verdächtigen von Interpol erlassen worden.

Wolfgang Kaleck berichtete über die Aktivitäten des ECCHR hinsichtlich der Vertretung von Opfern und Zeugen der Verbrechen. Viele Opfer hätten in Deutschland und seinen Nachbarländern Schutz gefunden. Beide Experten unterstrichen die Bedeutung von Strafverfahren vor nationalen Gerichten im Kampf gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere da derzeit noch keine internationale Gerichtsbarkeit für diese schweren Verbrechen geschaffen wurde.