Begleitveranstaltung zur Verfahrensdauer am Internationalen Strafgerichtshof bei der 21. Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts

 

Am 5. Dezember 2022 organisierte die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien eine von Deutschland ausgerichtete Begleitveranstaltung zur 21. Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC ASP), die vom 5. bis 11. Dezember 2022 in Den Haag stattfand. Im Rahmen der Podiumsdiskussion "Die Verfahren am IStGH - Wie lang ist zu lang?" stellte die Akademie ihren Bericht vor, der die Dauer der Verfahren vor dem Gerichtshof analysiert.

Der Bericht, den Wissenschaftler:innen der Akademie und der Forschungsstelle für Völkerstrafrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (International Criminal Law Research Unit – ICLU) gemeinsam erstellt haben, ist das Ergebnis einer detaillierten Analyse, die das Auswärtige Amt in Auftrag gegeben hatte. Damit reagierte es auf eine Entschließung des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, die vom Bundestag als "unverhältnismäßig lang" bezeichneten Verfahren am IStGH wissenschaftlich zu untersuchen und Empfehlungen für deren Beschleunigung zu erarbeiten.

Nach der Begrüßung durch Dr. Wiebke Rückert, stellvertretende Generaldirektorin im Auswärtigen Amt, begann die Podiumsdiskussion mit einem Kurzvortrag von Dr. Gurgen Petrossian, Senior Researcher der ICLU.

Der Vortrag von Dr. Petrossian erläuterte die Besonderheit des Projekts und des Berichts, der den ASP-Delegationen sowie den Vertreter:innen des IStGH und der Zivilgesellschaft in einer vorab-Fassung vorgelegt wurde und der die erste systematische Analyse der IStGH-Verfahren darstellt. Er zeigt detailliert die verschiedenen Phasen der Verfahren und analysiert allein auf der Basis der Faktenlage der einzelnen Fälle die Gründe für die Verzögerungen. Das Hauptergebnis, das auch den Vergleich der Daten des IStGH mit denen anderer internationaler Gerichte und Tribunale sowie nationaler Verfahren berücksichtigt, ist, dass die Verfahren zwar lang, aber nicht unverhältnismäßig lang sind. Für diese Feststellung wandte das Forschungsteam die Kriterien an, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Fällen aufgestellt wurden, in denen Angeklagte sich über die Länge ihrer Verfahren vor nationalen Gerichten beschwert hatten.

Die Empfehlungen zur Beschleunigung der Verfahren konzentrierten sich auf zwei Hauptakteure, die Einfluss auf die Verfahrensdauer haben könnten: die Richter:innen und das Präsidium sowie die Staatsanwaltschaft. In Bezug auf die Richter:innen und das Präsidium fordert der Bericht bessere Managementfähigkeiten, strenge Zeitpläne, Fristen und Termine, eine Vereinheitlichung der Arbeit des Gerichtshofs und Schritte, um das Praxishandbuch der Kammern verbindlich anzuwenden. In Bezug auf die Staatsanwaltschaft fordert der Bericht eine bessere Strategie für jeden Fall, insbesondere in Bezug auf die Anklagepunkte, Leitlinien für die Anklageschriften und eine Neugestaltung der Regelung für die Anonymisierung von Dokumenten.

Im Anschluss an Dr. Petrossians Vortrag erörterte das Expert:innengremium das Thema eingehender. Dem Gremium gehörten Piotr Hofmanski, Präsident des IStGH, Ekaterina Trendafilova, Präsidentin der Kosovo-Spezialkammern, Dr. Fabricio Guariglia, Direktor der Haager Niederlassung der International Development Law Organization (IDLO) und ehemaliger Direktor der Anklagebehörde am IStGH, sowie Jennifer Naouri, ehemalige Präsidentin der Anwaltskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (ICCBA), an.

Präsident Hofmanski stellte die jüngsten Bemühungen der ICC-Richter:innen zur Beschleunigung der Verfahren vor, bei denen das Praxishandbuch der ICC-Kammer eine wichtige Rolle spielt. Präsidentin Trendafilova wies auf die Bedeutung einer gut strukturierten und organisierten Beweisführung als Schlüsselelement für zeitnahe Entscheidungen hin. Rechtsanwältin Naouri erinnerte die Zuhörer daran, dass die Frage der Dauer der Verfahren weit mehr als eine Formsache sei, da die Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gelte, in allen Verfahren jahrelang in Untersuchungshaft säßen und somit ihrer Freiheit, ihrer familiären Beziehungen und ihres sozialen Lebens beraubt seien. Dr. Guariglia betonte den zunehmenden Bedarf an besser organisierten Prozessen und verwies auf die immense Menge an digitalem Beweismaterial, das aus sozialen Medien und anderen Quellen stammt und innovative Mittel zur Verarbeitung und Überprüfung erfordert. Alle Diskussionsteilnehmer:innen hoben die Einzigartigkeit der durchgeführten Studie hervor und lobten die Qualität des Berichts, der ihrer Ansicht nach eine hervorragende Grundlage für weitere Diskussionen über die Beschleunigung von Verfahren vor dem IStGH bildet.

Die Akademie begrüßte die Gelegenheit, sich während der Versammlung der Vertragsstaaten mit anderen wichtigen Akteuren zu diesen Fragen auszutauschen, darunter mit Vertreter:innen der Anklagebehörde des IStGH und Mitgliedern der ASP-Studiengruppe für Governance. Die Akademie verteilte eine begrenzte Anzahl von Vorabexemplaren des Berichts und beabsichtigt, den Bericht im Jahr 2023 im Rahmen einer Veranstaltung in Den Haag offiziell der Öffentlichkeit vorzustellen.