Vortrag von Direktor Klaus Rackwitz auf der 59. Tagung des Ausschusses der Rechtsberaterinnen und Rechtsberater für Völkerrecht (CAHDI) des Europarates

 

Am 24. September hielt Direktor Klaus Rackwitz einen Vortrag im Rahmen der 59. Tagung des Ausschusses der Rechtsberaterinnen und Rechtsberater für Völkerrecht (CAHDI) des Europarates. Die Veranstaltung fand in Prag statt, wobei aufgrund der COVID-19-Situation einige Delegierte, darunter Klaus Rackwitz, per Video teilnahmen.

Der Vortrag unterstrich die anhaltende Bedeutung der sieben Nürnberger Prinzipien, die vor 70 Jahren von der Völkerrechtskommission formuliert wurden. Alle internationalen Gerichtshöfe und Tribunale sowie insbesondere der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gründen sich auf diese Prinzipien. Klaus Rackwitz zeigte sich besorgt über die jüngsten Angriffe der US-Administration gegen gewählte Amtsträger_innen und Mitarbeiter_innen des IStGH sowie über die negativen Auswirkungen der Vetos im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die bisher die Ermittlungen und die Strafverfolgung von mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien und anderen Konfliktsituationen zum Stillstand gebracht haben. In Bezug auf die künftige Relevanz der Nürnberger Prinzipien hob Klaus Rackwitz die sich verändernde Situation hervor, in der neue Kriminalitätsphänomene wie Cyberkriminalität und Terrorismus sowie eine wachsende Zahl nichtstaatlicher Akteure entstehen. Sie erfordern einen Konsens darüber, dass auch diese Verbrechen weltweit untersucht und strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Auf die Präsentation folgte ein Dialog mit den Teilnehmenden. Mehrere Delegierte hoben die anhaltende Bedeutung und Relevanz der Nürnberger Prinzipien hervor und unterstrichen die Notwendigkeit weiterer Bemühungen auf internationaler Ebene, wie den Entwurf eines Übereinkommens über die Prävention und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

CAHDI ist ein zwischenstaatlicher Ausschuss, in dem die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der Außenministerien der Mitgliedsstaaten des Europarates sowie eine bedeutende Anzahl von Beobachterstaaten und  organisationen zusammenkommen.