Direktor Professor Dr. Safferling sprach auf einer Begleitveranstaltung zum 75. Jahrestag der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

 

Bei einer Begleitveranstaltungbei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen zur Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts im Deutschen Haus in New York am 7. Dezember 2023 hielt Professor Dr. Safferling die Hauptrede zum 75. Jahrestag der Völkermordkonvention. Die Veranstaltung wurde von den Staaten Bosnien und Herzegowina, Israel, Kambodscha, Polen, Rwanda und dem UN-Büro für Völkermordverhütung und Schutzverantwortung unterstützt.  Professor Dr. Safferling ging auf die Schwierigkeiten ein, den Tatbestand des Völkermords rechtlich anzuwenden, während er als politischer Begriff für alle Arten von Massengräueltaten verwendet wird. Er betonte die Notwendigkeit, Situationen weltweit zu beobachten, um frühzeitig reagieren zu können. Völkermord sei nie ein eintägiges Ereignis oder ein plötzlicher Ausbruch. Er wird vorbereitet, geplant, angezettelt und entwickelt sich über einen längeren Zeitraum. Das Völkerrecht und die Politik müssen die Achtung der Menschenwürde in den Mittelpunkt stellen, um Völkermord wirksam zu bekämpfen. (cs/em)