Kolloquium zum Internationalen Strafgerichtshof: "Ist es Zeit, die Beziehung zwischen Afrika und dem Internationalen Strafgerichtshofes zurückzusetzen?"

 

Am 19. Oktober 2021 organisierte das Center for International Law and Policy in Africa (CILPA) zusammen mit der American Society of International Law (ASIL) und der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien als Co-Sponsoren eine Roundtable-Diskussion zur Beziehung Afrikas zum Internationalen Strafgerichtshof (IstGH).

Diese Veranstaltung war die dritte von vier Veranstaltungen im Rahmen des Kolloquiums zum Internationalen Strafgerichtshof. Die Eröffnungsreden wurden von Mark D. Agrast, Executive Director, American Society of International Law, Klaus Rackwitz, Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien und Charles C. Jalloh, CILPA und Florida International University gehalten.

Anschließend diskutierte ein hochkarätiges Gremium von Expert_innen, bestehend aus Professor Dapo Akande, University of Oxford, Professor Kamari Clarke, UCLA, Professor Margaret deGuzman, Temple University und James Nyawo, Dozent, Kenyatta University, die Frage "Ist es Zeit, die Beziehung Afrikas zum Internationalen Strafgerichtshof zurückzusetzen?"

Die Diskussion wurde moderiert von Professor Charles Jalloh. Das Gremium analysierte den aktuellen Stand der Beziehungen zwischen dem IStGH und afrikanischen Staaten. Es waren afrikanischen Staaten, die durch ihre Ratifizierungen 2002 den IstGH in die Realität umgesetzt haben.

Das heutige Verhältnis ist allerdings geprägt von Spannungen, der Wahrnehmung des IStGH als Gericht, das Afrikaner_innen in den Fokus nimmt und den Drohungen mehrerer afrikanischer Staaten aus dem IstGH auszutreten - wobei bislang jedoch nur ein Austritt erfolgte.

Der Amtsantritt des dritten Chefanklägers des IStGH, Karim A.A. Khan, wurde als Chance gesehen, die Beziehungen zwischen den afrikanischen Staaten und dem IStGH neu zu kalibrieren. Die jüngste Eröffnung von Untersuchungen auf anderen Kontinenten als Afrika wurde hervorgehoben.

Das Panel diskutierte auch die Stagnation afrikanischer Initiativen zur Schaffung von Alternativen zum IStGH. Es wurde festgestellt, dass bis heute kein afrikanischer Staat das Malabo-Protokoll ratifiziert hat, durch das ein afrikanisches Strafgericht eingerichtet werden soll.

Die Diskussionsteilnehmer_innen wiesen darauf hin, dass die Opfer von mutmaßlichen Verbrechen, die auf afrikanischem Territorium begangen wurden, die Ermittlungen und Strafverfolgungen in Afrika wiederholt begrüßt hätten. Dass bisher nur Staatsangehörige afrikanischer Länder vor dem IStGH vor Gericht standen, kann jedoch nicht geleugnet werden.

Alle Diskussionsteilnehmer_innen äußerten die Erwartung, dass der neue Chefankläger des IStGH den Dialog insbesondere mit den afrikanischen Staaten suchen würde, da diese Gruppe immer noch die größte regionale Gruppe unter den Vertragsstaaten bildet, und dass eine Verbesserung der Beziehungen zwischen dem IStGH und den afrikanischen Staaten möglich sei und wünschenswert sei.

Die Kolloquiumsreihe zum Internationalen Strafgerichtshof endet in diesem Jahr mit einem vierten Roundtable.